Ein Weg durch einen Bambuswald.
24.08.2021    Arne Gottschalck
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Zahlen sprechen eine klare Sprache: 260.000 Unternehmen aus dem Mittelstand dürften hierzulande 2020 und 2021 zur Übergabe anstehen, zeigen Daten der Förderbank KfW. An die Folgegeneration, Töchter wie Söhne, aber auch an Käufer. Andere Zahlen gefällig? Rund 130 Milliarden Euro werden in Deutschland pro Jahr vererbt, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor. Ab dem Alter 50 plus kommen Unternehmer daher regelmäßig ins Nachdenken: Welches Kind soll die Firma einmal fortführen, wie sieht es mit Ausgleichszahlungen an ein anderes Kind aus?

Es besteht also Regelungsbedarf, sagt der Jurist – und hat ein sauber eingepflocktes Regelwerk vor dem geistigen Auge. Der Unternehmer sieht in diesen Pflöcken einen Zaun, der ihn in seinen Gestaltungswünschen einengt. Das Unternehmen an die Tochter übertragen, eine Ausgleichszahlung an den Sohn anpeilen und diesen Gedanken auch mal umwerfen können – das ist unternehmerische Freiheit. Recht haben Jurist wie Unternehmer. Immerhin geht es bei der Übergabe eines Unternehmens, von Vermögen, um viel Geld. Und es geht darum, Geschaffenes zu bewahren. Beides muss individuell gestaltet werden.

Der klassische Weg ist das Testament oder eine notarielle Schenkung. Geprüft und mit Stempel vom Notar. Eine sichere Sache, aber für manchen Unternehmer eben auch zu sicher. Denn die einmal besiegelte Verfügung lässt sich nur durch einen erneuten Gang zum Notar ändern. Und wenn die Coronakrise eines gezeigt hat, ist es, dass Unternehmern immer etwas Unerwartetes ins Haus stehen kann. Sei es ein externer Schock, sei es die Notwendigkeit, den Maschinenpark zu überholen.

Sicherheit durch langen Atem

Dem trägt eine anderes Modell Rechnung: Statt des Notars steht eine Lebensversicherung im Mittelpunkt. „Lebensversicherungen sind viel attraktiver, als man denkt. Sie eignen sich hervorragend für die Finanz- und Ruhestandsplanung und bieten Unternehmern ein hohes Maß an Flexibilität“, sagt Thorsten Petrausch, Ruhestandsplaner bei MLP.

Und so funktioniert es: Der Unternehmer zahlt eine Summe seiner Wahl auf einen Schlag ein. Das Konstrukt sorgt für eine Ab­sicherung des Versicherungskunden. Ganz klassisch, indem sie hilft, die Rentenlücke zu überbrücken. Zudem ermöglicht eine Versicherung die Übertragung von Vermögen – indem der oder die Begünstigten als Versicherungsnehmer eingetragen werden. Und daneben dient sie der Geldanlage.

Und die ist in Zeiten von Null- und Strafzins enorm wichtig. An einem Investment an den internationalen Kapitalmärkten führt kein Weg vorbei. Aus langfristiger Perspektive sind dort trotz aller Schwankungen sehr gute Renditen zu erwirtschaften. So wies beispielsweise der MSCI World in den vergangenen zehn Jahren eine jährliche Performance von gut zehn Prozent auf. Daher setzen Anbieter wie Standard Life bei ihren Fondspolicen auf Investmentfonds.

Anleger haben die Wahl aus fast 100 Fonds – ohne Ausgabeaufschlag. Und einmal im Monat können der oder die Fonds kostenfrei getauscht werden. Steffen Liebig, Vorsorgeexperte bei Standard Life: „Unsere Fondspolice WeitBlick bietet Unternehmern die Möglichkeit, lebensbegleitend renditeorientiert investiert zu bleiben und gleichzeitig steueroptimiert Vermögen an die nachfolgenden Generationen zu übertragen.“

Flexibilität bei der Vermögensübertragung – wenn nötig

Ein Beispiel: Ein Firmeninhaber hat zwei Kinder. Eines unternehmerisch interessiert, das andere nicht. Was liegt also näher, als dem einen Kind eines Tages die Leitung des Unternehmens, dem anderen eine entsprechende Geldsumme zu übertragen? Das Prinzip ist einfach: Der Unternehmer zahlt eine Summe in diese Lebensversicherung ein, beispielsweise 50.000 Euro. In den Folgejahren möchte der Unternehmer immer wieder Zuzahlungen leisten, um auf die gewünschte Übertragungssumme zu kommen. Für die Versicherung wird der Vater dann als Versicherungsnehmer eingetragen, aber auch das Kind, welches das Geld bekommen soll. Meist wird vereinbart, dass der Vater einen Anteil von einem Prozent am Vertrag hält und 99 Prozent an das Kind gehen.

Der Unternehmer behält so zeit seines Lebens die Kontrolle über sein Vermögen. Eine Schenkung also, bei der auch Schenkungssteuer anfallen kann. Für Kinder gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro, alle zehn Jahre erneut. Und was, wenn sich das Unternehmerglück in der Laufzeit der Versicherung wendet? Entnahmen sind jederzeit drin.

Unternehmern geht es darum, immer passend aufgestellt zu sein und reagieren zu können. Wenn man so will, auf flexiblen Bambus zu bauen und nicht auf bröckelnden Beton. Eben eine Frage der Flexibilität. Und der Abwägung des Für und Wider. Aber das kennen Unternehmer ja.

24.08.2021    Arne Gottschalck
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