Feuerlöscher
06.05.2020    Charlotte Reuscher
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  • Dr. Maren Gräfe, LL.M., Partnerin und Leitung Unternehmerfamilien & Family Offices bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Bernhard Schwanke, Mitglied der Geschäftsleitung der Funk Gruppe, Geschäftsführer der Funk Versicherungsmakler GmbH sowie der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH und
  • Johann Ulferts, Assistent der Geschäftsführung bei der Funk Versicherungsmakler GmbH

mit den teilnehmenden Unternehmern. Dabei ging es um diese Fragen:

Welche Dokumente und Vollmachten brauche ich als Unternehmer für den Notfall?

Kurzarbeit, verändertet Prozesse, Homeoffice – Unternehmer müssen jetzt in der Krise viele und oft sehr gewichtige Entscheidungen in kurzer Zeit fällen. Fallen sie krankheitsbedingt aus, muss daher sichergestellt sein, dass es jemanden gibt, der einspringen kann. Dr. Maren Gräfe: „Es sind vor allem drei Dokumente, die jeder Unternehmer haben sollte, die aber jetzt gerade ganz besonders wichtig sind. Erstens die Vorsorge- und Generalvollmacht, die Personensorge- und Vermögensentscheidungen ermöglicht, zweitens eine flankierende Betreuungsverfügung für den Fall, dass der Vorsorge- und Generalbevollmächtige ausfällt und drittens die Patientenverfügung. Alle drei Dokumente müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Meiner Erfahrung nach scheuen sich viele Unternehmer vor der Generalbevollmächtigung – sie sollten jedoch bedenken, dass im Falle der Beeinträchtigung ihrer Geschäftsfähigkeit, also zum Beispiel bei einem Aufenthalt auf der Intensivstation, das Betreuungsgericht eingeschaltet wird und womöglich ein gesetzlicher Betreuer die Geschäfte weiterführen dürfte.“ Darüber hinaus sei ein geordnetes und wirksames Testament wichtig, so Gräfe: „Auch dabei gilt: regelmäßig prüfen, ob es noch aktuell und steuerlich auf dem neuesten Stand ist. Für Unternehmer, die sich vorrangig im Ausland aufhalten, gilt zudem, dass es auch nach dem dortigen Recht gültig sein muss.“

Wie sieht das Corona-Erste-Hilfe-Paket in punkto Versicherungen aus?

Welche Versicherung zahlt bei Corona – eine einfache Frage, ein komplexes Gebiet. „Corona betrifft Unternehmer in so vielen Bereichen, dass es jetzt wichtig ist, seine Versicherungen auf Aktualität zu prüfen“, sagt Bernhard C. Schwanke. „Zum Beispiel: Meine Waren hängen durch die Probleme in der Logistik seit Wochen auf der Straße fest – wie lange greift eigentlich meine Transportversicherung? Oder: Meine Werkshallen stehen wegen Kurzarbeit leer – wirkt sich dieser veränderte Betrieb möglicherweise auf meine Brandschutzversicherung aus? Viele Betriebe haben durch Corona auch die Produktion geändert, produzieren zum Beispiel erstmals Atemschutzmasken. Solche Änderungen sind in der Regel in der Haftpflichtversicherung kein Problem, sie müssen aber bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.“ Gleichzeitig gebe es Möglichkeiten, seine Liquidität zu vergrößern: „Prüfen Sie, ob Versicherungsbeiträge gestundet werden können, manche Versicherungen, etwa für Kfz, die derzeit aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht genutzt werden können, können auch ruhen“, rät der Versicherungsfachmann.

Was ist eine Erbschaftsversicherung?

„Eine Versicherung explizit zur Absicherung des Erbes unter diesem Namen gibt es nicht“, erklärt Johann Ulferts, „aber es existieren durchaus Möglichkeiten, das Erbe zu sichern. Zum Beispiel durch eine lebenslange Risiko-Lebensversicherung, bei welcher der Erbe Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist und der Garantiebetrag bei Ableben des Unternehmers ausgezahlt wird. Ebenfalls ist es möglich, Unfallversicherungen abzuschließen, die im Falle eines Unfalltods zahlen. Damit kann bereits mit Beiträgen von 200 bis 400 Euro pro Jahr die Absicherung von einer Million Euro möglich sein.“

Ich habe in den vergangenen Jahren eine große Summe für meine Altersvorsorge angespart, das Geld aber im Unternehmen belassen. Jetzt brechen die Aufträge weg. Muss ich das Geld nun verwenden, um die Firma liquide zu halten?

Dr. Maren Gräfe: „Das kommt darauf an, wie dieses Geldes deklariert ist. Wurde es einfach bei den Aktiva belassen, muss es verwendet werden. Sinnvoll wäre es, das Geld durch eine Treuhandstruktur oder eine Verpfändung vom Firmenvermögen abzutrennen. Bleibt es in den Aktiva, unterliegt es auch bei einer möglichen Pleite nicht dem Insolvenzschutz, die Gläubiger können also darauf zugreifen, Und auch in punkto Erbschaftssteuer ist das eine schlechte Konstellation: Im Falle des Todes des Unternehmers wird die Steuer voll erhoben.“

Manche Versicherer haben Notfallfonds aufgelegt. Ist das wirklich hilfreich?

Die Stimmung zwischen Versicherten und den Versicherern ist derzeit angespannt – das spürt auch Bernhard Schwanke jeden Tag: „Kunden stellen fest, dass viele Versicherungen bei Corona-bedingten Schäden nicht greifen. Zum Beispiel die Betriebsunterbrechungsversicherung – sie zahlt nur bei Schäden wir etwa Bränden. Auch bei Betriebsschließungsversicherungen, die vor allem von Krankenhäusern oder Lebensmittelhändlern abgeschlossen werden, gibt es Schwierigkeiten, weil es sich bei Corona um ein neues Virus handelt. Das führt zu Unmut. Zahlungen aus Notfallfonds klingen dabei erst einmal nach einer guten Lösung – aber auch hier sollten Versicherte genau prüfen, ob das wirklich so ist, und nicht etwa Leistungen mit Hilfszahlungen verrechnet werden.“

Ich habe ein Busunternehmen und meine Versicherungen bereits im Januar bezahlt. Gibt es die Möglichkeit, im Nachhinein die Beiträge stunden zu lassen?

Generell sei es schwierig, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern, sagt Bernhard Schwanke. „Solche Stundungen sind ist ein Entgegenkommen der Versicherer, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Aber es lohnt sich immer, einmal persönlich bei dem jeweiligen Versicherer nachzufragen. Viele Versicherer zeigen sich derzeit recht kulant.“

Welche Chancen bringt die Corona-Krise mit sich?

Bei allen Schwierigkeiten – wie jede Krise bringt auch Corona neue Möglichkeiten mit sich. Dr. Maren Gräfe rät, sich die Bilanzen genau anzusehen: „Prüfen Sie, ob Sie im Hinblick auf die Erbschaftssteuer gut aufgestellt sind. Und schauen Sie, welche Vorteile die jetzige Situation zum Beispiel durch veränderte Bemessungsgrenzen bietet, Anteile bereits jetzt an die nächste Generation zu übergeben.“ Bernhard Schwanke und Johann Ulferts weisen vor allem auf den Rettungsschirm für Kreditversicherer hin: „Die Regierung hat 30 Milliarden Euro in diesen Rettungsschirm gesteckt, sodass Kreditversicherer sich jetzt nicht zurückziehen. Das ist für viele Unternehmen eine gute Motivation und ein echter Wettbewerbsvorteil.“

06.05.2020    Charlotte Reuscher
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