ein 100-Euro-Schein fällt in Wasser; Symbolbild für Geldwäsche
18.11.2023
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Deutschland hat ein Problem mit der Bekämpfung von Geldwäsche. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Die bekannteste Ursache ist die fehlende Bargeldobergrenze. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland ohne Herkunftsnachweis noch möglich, selbst hochwertige Vermögensgegenstände in bar zu bezahlen. Lediglich im Bereich Immobilien gibt es seit Kurzem ein gesetzliches Bargeldverbot. Zum Vergleich: In Italien beträgt die Bargeldobergrenze 5.000 Euro.

Mehr als 300 Behörden in Deutschland sind zuständig

Ein weiterer Grund ist die zersplitterte Aufsichtslandschaft in Deutschland. Für die Beaufsichtigung von Unternehmen im Bereich der Geldwäscheprävention sind über 300 Aufsichtsbehörden zuständig. Diese Behörden sind unterschiedlich ausgestattet und haben teilweise auch unterschiedliche Ansichten bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes.

Nach einer Prüfung des internationalen Standardsetzers für Geldwäschebekämpfung – der Financial Action Task Force (FATF) – tut sich Deutschland zudem schwer damit, komplexe und internationale Fälle der Geldwäsche ausreichend zu priorisieren. In einem 330-seitigen Bericht kritisierte die FATF die schlechte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Strafverfolgungsbehörden, die mangelhafte Ressourcenausstattung sowie die nicht einheitliche Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor.

Daraufhin hat nun die Bundesregierung reagiert und einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität veröffentlicht. 

Was sind die Folgen für Unternehmen?

Durch das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) werden die staatlichen Ressourcen bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes sowie der Sanktionsvorschriften deutlich verstärkt. Zudem soll das BBF die Aufsichtsbehörden koordinieren und kann bei Prüfungen mit dabei sein.

Diese staatliche Stärkung auf der einen Seite wird aber auch dazu führen, dass Unternehmen auf der anderen Seite bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vertieft überprüft werden können. Jedes Unternehmen sollte daher genau feststellen, welche Anforderungen einzuhalten sind.

Dabei wird es Großkonzernen schon aufgrund ihrer umfangreichen Strukturen und ihrer solideren finanziellen Mittel häufig leichter fallen, eine eigene Abteilung im Bereich Compliance zu etablieren, in der auch das Thema Prävention von Geldwäsche bearbeitet werden kann.

Im Gegensatz dazu können kleinere und mittlere Unternehmen, denen oft die Mittel für eine solche interne Struktur fehlen, unter verstärkten Druck geraten, die komplexen Maßnahmen zu erfüllen. Bei Verstößen gegen die Anforderungen des Geldwäschegesetzes sind Geldbußen in Millionenhöhe möglich. Besonders empfindlich ist aber die Nennung des Unternehmens mit den Verantwortlichen auf der Internetseite der zuständigen Behörde (sogenanntes „Naming and Shaming“). Im Bereich des Sanktionsrechts sind sogar Freiheitsstrafen möglich, sollte ein Verstoß stattfinden.

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

Zunächst sollte geprüft werden, ob man in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fällt. Denn das Geldwäschegesetz richtet sich nur an einen abgeschlossenen Adressatenkreis. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass zahlreiche Unternehmen betroffen sind.

Zunächst sind nahezu der gesamte Finanzsektor sowie große Teile des Versicherungssektors verpflichtet. Bei Unternehmen außerhalb des Finanzsektors muss genauer hingeschaut werden. Grundsätzlich fallen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie abhängig von der konkreten Beratungstätigkeit auch Rechtsanwälte und Notare in den Anwendungsbereich. Ebenso müssen Immobilienmakler und Kunsthändler die Regelungen des Geldwäschegesetzes einhalten.

Kompliziert wird es dann, wenn man mit Gütern handelt. Dabei werden „Güter“ denkbar weit definiert und betreffen alle beweglichen und nicht beweglichen Sachen, unabhängig von ihrem Aggregatzustand – also auch Strom und Gas. Güterhändler müssen das Geldwäschegesetz nur eingeschränkt anwenden, wenn sie darauf verzichten, Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro anzunehmen oder abzugeben.

Die notwendigen umzusetzenden Maßnahmen hängen von der konkreten Geschäftstätigkeit ab. Grundsätzlich müssen ein Risikomanagement etabliert und bei den Vertragspartnern bestimmte Daten – etwa  Firmenname, Vertretungsberechtigte, wirtschaftlich Berechtigte – festgestellt, überprüft und nach Risikofaktoren bewertet werden. Je nach Risiko können weitere Maßnahmen notwendig sein. Sollten Anhaltspunkte auftreten, die auf Geldwäsche hinweisen, müssen diese unverzüglich an eine spezielle Behörde gemeldet werden.  

5 Tipps zur Geldwäscheprävention für den Mittelstand

Nicht immer sind sich kleine und mittlere Unternehmen der Gefahr von Geldwäsche bewusst – und nicht immer stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um vorzubeugen. Diese fünf Tipps helfen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Mittelstand bei ersten Präventionsmaßnahmen gegen Finanzkriminalität.

1. Kenne deine Kundinnen und Kunden

Nach dem Geldwäschegesetz ist es zwingend notwendig, bestimmte Daten von Kundinnen und Kunden festzustellen, zu überprüfen und einer individuellen Risikoprüfung zu unterziehen. Aber auch wenn das Geldwäschegesetz keine Anwendung findet, ist inzwischen eine umfassende Prüfung aufgrund von EU-Sanktionen gegen Russland notwendig. Dabei sollten nicht nur das Unternehmen und die auftretenden Personen genau angeschaut werden, sondern auch die das Unternehmen kontrollierenden Personen oder wirtschaftlich Berechtigten müssen überprüft werden. 

2. Kenne deine Mitarbeitenden

Gefahren für Unternehmen können oft auch von innen heraus kommen. Daher sollten Mitarbeitende entsprechend ihrer Funktion und Tätigkeiten angemessen überprüft werden. Zudem ist es bereits bei der Einstellung eines Mitarbeitenden ratsam, die fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und Integrität genau unter die Lupe zu nehmen.

3. Information und Schulungen 

Es ist Aufgabe und Pflicht des Unternehmens, seine Mitarbeitenden entsprechend ihrer Funktion über relevante Compliancevorschriften und über aktuelle Entwicklungen regelmäßig zu informieren. In einer immer komplexeren Welt sind Weiter- und Fortbildungen besonders wichtig. Versäumnisse werden bestraft und stellen ein Organisationsverschulden dar. 

4. Verantwortlichkeiten definieren

Umso wichtiger ist es deshalb, dass Unternehmen intern mindestens eine Person bestimmen, welche die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung eines abgrenzbaren Bereichs von Vorschriften hat. Am ehesten bietet sich eine Führungskraft auf Leitungsebene an, die von weiteren Kolleginnen oder Kollegen unterstützt wird. Nach dem Geldwäschegesetz ist zudem in bestimmten Fällen die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erforderlich.

5. Etablieren einer internen Meldestelle 

Die Mitarbeitenden sollten eine vertrauliche oder auch anonyme Möglichkeit haben, Auffälligkeiten oder Verstöße einfach über ein internes System zu melden. Voraussetzung ist eine Unternehmenskultur, welche die Beschäftigten dazu animiert statt abschreckt, Auffälligkeiten oder Verstöße direkt zu melden. Für Unternehmen ist es deutlich besser, wenn Unzulänglichkeiten intern gemeldet und aufgeklärt werden, als wenn die Informationen zuerst an die Öffentlichkeit oder an Behörden gelangen.

Zur Person

Jacob Wende ist Geschäftsführer von Regpit

Dr. Jacob Wende

ist Geschäftsführer von Regpit, einem Technologie-Start-up mit dem Schwerpunkt Geldwäscheprävention und Sanktionsmanagement

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18.11.2023
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