Vor einem aufgeklappten Laptop hält jemand ein Smartphone. Auf beiden Bildschirmen laufen grüne Zahlen und Daten in Matrix-Optik. Soll einen Hacker symbolisieren.
02.09.2021
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Zur Person

Portraitfoto Professor Rolf Schwartmann

Professor Rolf Schwartmann

ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

Wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Digitalisierung in Deutschland? Was erwarten Sie von der nächsten Bundesregierung?

Professor Rolf Schwartmann: Tech-Giganten steuern durch Browser und Betriebssysteme den Zugang zu Geschäftsmodellen im Netz. Die neue Bundesregierung muss in der Europäischen Union Impulse für das Zusammenwirken von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht setzen. Für die Stärkung der Datenhoheit der Nutzer und der europäischen Wirtschaft muss ein offenes Ökosystem geschaffen werden, in dem die Daten von Apple, Google und Amazon und Co. aktiv mit denen Europäischer Anbieter gleichgestellt werden. Das Vorantreiben von Einwilligungsdiensten im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) kann ein wichtiger Impulsgeber für den ePrivacy-Prozess sein. 

Illustration zum DUP-Wahlcheck

Welche Parteien setzen sich mit Datenschutz und digitaler Transformation gut auseinander, welche nicht?

Schwartmann: CDU/CSU betonen das Potenzial von Daten. Es soll eine Harmonisierung der Datenschutzaufsicht durch eine bessere Abstimmung und eine vergleichbare Auslegung auf europäischer Ebene erfolgen und die Zusammenarbeit der Behörden verbessert werden. Das klingt nicht nach Zentralisierung, etwa beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als Superbehörde, die zwar Rechtsklarheit aber auch die Gefahr von Übermacht einer zentralen Aufsichtsbehörde verheißen würde. Auch die SPD setzt auf gut ausgestattete, effektiv arbeitende Datenschutzaufsichtsbehörden. Sie ist gegen eine Klarnamenpflicht im Netz, wobei die Grenze zur Kriminalitätsbekämpfung nicht benannt wird. Es soll Verbandsklagerechte der Gewerkschaften und ein Beschäftigtendatenschutzgesetz geben. Letzteres steht auch auf der politischen Agenda der Linken und Grünen, obwohl es in den vergangenen Jahren immer gescheitert ist. Insgesamt nehmen die Grünen die Gefahr durch Tech-Giganten in den Blick. Sie wollen sich für deren Machtbegrenzung einsetzen und den Datenschutzaufsichtsbehörden Mitspracherechte in kartellrechtlichen Verfahren geben. Ebenso geht es um Transparenz von Algorithmen und darum, abgeschottete Datensilos abzuschaffen und über Datentreuhandmodelle einfaches und datenschutzfreundliches Datenteilen zu ermöglichen. Das sind zukunftsorientierte Ansätze die sich teilweise mit denen der FDP decken. Sie wollen Personal Information Management Systems (PIMS), zum Einwilligungsmanagement nutzen. Da personenbezogene Daten für die FDP Wirtschaftsgüter sind, soll informationelle Selbstbestimmung auch im AGB-Recht gestärkt werden. Die Linke will die IT-Sicherheit stärken und Anbieter von  Technologien mehr  in Verantwortung für ihre Produkte nehmen. Eine Sicherheitszertifizierung muss für sie obligatorisch für den Marktzugang werden und Verstöße sollen zu harten Sanktionen für Unternehmen führen. Die AfD fordert die Abschaffung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Ersetzung durch ein neues, schlankes Datenschutzgesetz zur Wahrung informationeller Selbstbestimmung. Das ist ohne einen Austritt Deutschlands aus der EU aber unrealistisch. 

02.09.2021
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