zwei Männer stehen im Sonnenuntergang auf einem Feld und geben sich die Hand
20.09.2023
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Ein anschauliches Beispiel für das, was der European Green Deal bedeutet, ist die EU-Entwaldungsverordnung, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist. Sie soll sicherstellen, dass keine Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldeten Flächen oder auf Flächen mit Waldschäden hergestellt wurden.

Diese Verordnung betrifft eine breite Produktpalette – darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse, Futtermittel, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kautschuk und Holz. Unternehmen und Händler müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen sind. Verstöße können mit Bußgeldern von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes oder mit dem Ausschluss der Produkte vom Markt geahndet werden.

Die Schlüsselanforderung hierbei ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte bis hin zur exakten Parzelle oder Fläche, auf der sie hergestellt wurden.

Auf diese Richtlinien sollten sich Unternehmen vorbereiten

Der European Green Deal besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen, die diverse Ebenen und Kontexte abdecken. Neben der EU-Entwaldungsverordnung und der bevorstehenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CDDD) – dem EU-Äquivalent zum deutschen Lieferkettengesetz –, gibt es noch viele weitere Regelungen, die unterschiedliche Aspekte des Green Deals regeln.

Ein Paradebeispiel hierfür ist die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR). Sie beschäftigt sich mit dem Produktlebenszyklus und wird künftig Standards für Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten setzen.

Ein wesentlicher Bestandteil der ESPR ist die Einführung eines digitalen Produktpasses, der Informationen über den ökologischen Fußabdruck und andere Nachhaltigkeitsaspekte von fast allen physischen Produkten liefern soll. Zudem sollen neue Anforderungen zum Beispiel an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Ressourceneffizienz und den CO2-Fußabdruck von Produkten eingeführt werden.

Dabei wird die Ökodesign-Verordnung den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen die Herkunft von Materialien, die Produktzusammensetzung und Umweltauswirkungen solide und transparent nachweisen können.

Green Claims Directive soll Greenwashing verhindern

Auch die Art, wie Unternehmen über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte kommunizieren, soll reguliert werden. So hat die EU-Kommission am 22. März 2023 einen Vorschlag für eine Richtline zu Green Claims präsentiert. Diese fordert von Unternehmen, wissenschaftliche und von unabhängigen Stellen geprüfte Daten zur Unterstützung ihrer „grünen“ Behauptungen vorzulegen.

Ziel ist es, Verbrauchern präzise und zuverlässige Informationen anzubieten, was nur mithilfe einer durchgängig dokumentierten Wertschöpfungskette gelingen kann.

Die Gemeinsamkeit aller Richtlinien: Rückverfolgbarkeit

Schon bei den hier beispielhaft genannten Richtlinien wird offensichtlich: Rückverfolgbarkeit ist ein Schlüsselelement in allen Green-Deal-Richtlinien. Unternehmen müssen den gesamten Produktweg von der Quelle bis zum Verbraucher nachverfolgen, dokumentieren und auf Verstöße reagieren können.

Hierfür sind fortschrittliche technologische Lösungen wie Satellitenbilder und algorithmische Ertragsüberwachung hilfreich. Dennoch reichen diese Daten allein nicht aus. Sie bilden nur die einzelnen Elemente einer Kette, in der jede Verbindung und Abhängigkeit abgebildet werden muss.

Supply-Chain-Mapping reduziert den administrativen Aufwand

Die Bewertung der sozialen Folgen und Umweltauswirkungen eines Produkts ist nur möglich, wenn Unternehmen das „Gesamtbild“ erstellen können. Für ein einzelnes Produkt kann das die Identifizierung von mehr als 10.000 Lieferanten erfordern.

Dies mag zunächst nach einem erheblichen Mehraufwand für Unternehmen klingen. Doch hier setzt Supply-Chain-Mapping an.

Anbieter wie Sourcemap ermöglichen es Unternehmen, ihre Lieferketten von Anfang bis Ende zu kartieren und alle beteiligten Akteure zu kontrollieren. So lassen sich präzise Daten über Materialien, Produktionsprozesse und Transportwege sammeln. Darüber hinaus ermöglicht Supply-Chain-Mapping die genaue Dokumentation und Berichterstattung, die von den verschiedenen Richtlinien gefordert wird.

Indem Unternehmen frühzeitig in solche Lösungen investieren, können sie nicht nur leichter den regulatorischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Geschäftspraktiken nachhaltig transformieren.

Zur Person

Jean-Baptiste Ceaux arbeitet bei Sourcemap

Jean-Baptiste Ceaux

ist Director of Operations Europe bei Sourcemap. Das Unternehmen bietet Komplettlösungen für die lückenlose Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen entlang der gesamten Lieferkette an. Ceaux ist seit Januar 2022 Teil des Unternehmens und hat dessen europäische Hauptniederlassung in Paris eröffnet. Zuvor war er in der Finanzbranche und als Gründer tätig

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