02.01.2020 Markus Deselaers
Vor knapp zwei Jahren wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt, das der betrieblichen Altersversorgung (bAV) neuen Schwung verleihen soll. Das Gesetz erlaubt für Tarifpartner neue Sozialpartnermodelle, bei denen der Arbeitgeber nicht mehr für die Rentenleistungen garantieren muss. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf bessere Kapitalerträge und höhere Rentenzahlungen. Insbesondere aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen sollten von der Reform profitieren. Zeit für eine Zwischenbilanz: DUB UNTERNEHMER bat fünf Experten zum Gespräch.