Die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht am 17. Dezember 2021 hat die Bundesregierung zwar verpasst. Aber vom Tisch ist das Thema nicht: Im April legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz vor. Dieser Gesetzesentwurf geht über die EU-Vorgaben hinaus und umfasst sowohl die Privatwirtschaft, als auch den öffentlichen Sektor. Es wird erwartet, dass das Gesetz im Herbst in Kraft tritt.
Ziel der Whistleblower-Richtlinie ist es, Angestellte, die auf Missstände hinweisen, vor Repressalien wie Abmahnung, Kündigung, Mobbing oder Benachteiligung bei weiteren Karriereschritten zu schützen. Unternehmen ab einer gewissen Größe und Behörden sind dazu verpflichtet, intern rechtskonforme Möglichkeiten zu schaffen, über die Verstöße gemeldet werden können.
Doch was ich nun für Unternehmerinnen und Unternehmer konkret zu tun, um sich auf das Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland vorzubereiten? Rechtsanwalt Johannes von Rüden erklärt, wie die Vorgaben praktisch umgesetzt werden können.