Neue Förderrichtlinie

Umweltbonus gilt nur noch für Elektroautos

Noch bis Ende August 2023 können Geschäftskunden beim Kauf von Elektroautos vom Umweltbonus profitieren. Anfang 2023 hat sich dabei aber einiges geändert. Gefördert werden jetzt lediglich rein batterieelektrische Fahrzeuge.

26.04.2023

Jetzt heißt es, sich ranhalten! Denn: Die Prämien-Rallye ist fast vorbei. Seit Anfang dieses Jahres gibt es den Staatszuschuss für E-Autos nur noch für Vollstromer und Wasserstoffautos. Die Ampel-Koalition hat Plug-in-Hybriden die Rote Karte gezeigt und zum 1. Januar 2023 den Bonus für Plug-in-Hybride abgeschafft.

Nachvollziehbar. Schließlich waren sie ohnehin großem Widerspruch ausgesetzt. Während Befürworter Teilzeitstromer als Brückentechnik vom Verbrenner hin zum Vollstromer verkaufen, lehnen Kritiker sie als Mogelpackung ab.

Gleichwohl wird die veränderte Prämie Einfluss auf die Zulassungszahlen von allen Varianten elektrifizierter Fahrzeuge haben – auf die Flottenausrichtungen von Unternehmen sowieso.

Zulassungsdatum ist entscheidend für den Umweltbonus

Wenig überraschend: Durch den Förderwegfall gingen die Zahlen bei Plug-in-Hybriden in den Keller. Allein im Januar betrug das Minus bei 8.853 Zulassungen 53,2 Prozent. Nicht viel besser lief es im Februar. Kamen im Vergleichsmonat des Vorjahres noch 21.583 Einheiten auf die Straße, wurden jetzt nur noch 11.916 Plug-in-Hybride verkauft.

Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie wurde der Umweltbonus für den Kauf rein batterieelektrischer Fahrzeuge massiv gekürzt. Zudem wird sie ab 1. September 2023 auf Privatkäufer und gemeinnützige Organisationen beschränkt.

Dagegen bleibt auch bei den neuen Regelungen das Zulassungs- und nicht das Kaufdatum als Förderbedingung ausschlaggebend. Speziell Geschäftskunden sollten deshalb lieber schon jetzt als erst im Sommer über die Anschaffung eines E-Autos nachdenken und Kauf oder Leasing frühzeitig in die Wege leiten. Das gilt im Übrigen genauso für gebrauchte E-Autos.

Wer wird gefördert?

Die erste Zulassung darf bei Antragstellung allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen, die maximale Laufleistung nicht 15.000 Kilometer überschreiten. Keine Rolle spielt indes die Anzahl der Halter.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Für E-Autos bis zu 40.000 Euro (Nettolistenpreis) gibt es noch 4.500 Euro statt 6.000 Euro,
  • für Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro netto kosten, noch 3.000 Euro statt 5.000 Euro.

Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht. Ab 2024 werden dann nur noch E-Autos bis maximal 45.000 Euro netto mit 3.000 Euro gefördert.

Das Bundesfinanzministerium hat den Fördertopf letztmalig mit 2,5 Milliarden Euro gefüllt. Hinzu kommen noch rund 900 Millionen Euro Altmittel. Die Gesamtsumme von 3,4 Milliarden Euro wird gedeckelt und gemäß Haushaltsplan mit 2,1 Milliarden Euro auf 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024 aufgeteilt. Das war es dann.

Die gute Nachricht für potenzielle Autokäuferinnen und -käufer: Trotz der massiven Kürzungen bleibt die Prämie attraktiv. Die Hersteller wollen auch 2023 weiterhin 50 Prozent bei den dann gültigen Prämiensätzen obendrauf geben.