Als Bund und Länder kürzlich mitteilten, dass der Preis für das zurzeit 49 Euro kostende Deutschlandticket 2024 nicht zu halten sei, forderten beispielsweise Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) oder Nordrhein-Westfalens Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) eine Deckelung des „Dienstwagenprivilegs“ als Finanzierungsquelle für die Beibehaltung des Billig-Fahrscheins. Dabei geht es insbesondere um die einprozentige Versteuerung des Brutto-Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil bei privater Nutzung eines Firmenfahrzeugs (Verbrenner). Reine E-Autos schlagen mit 0,25 Prozent zu Buche.
Dienstwagen kommen an
Doch wie denken Unternehmerinnen, Unternehmer und Freiberufler darüber? Dies wollte das DUP UNTERNEHMER-Magazin in der monatlichen Umfrage DUP Monitor von den Leserinnen und Lesern wissen. Demnach nutzen 76 Prozent der Befragten einen Dienstwagen, 58 Prozent von ihnen mit der Pauschalbesteuerung, 18 Prozent über die Fahrtenbuchführung, durch die nur tatsächlich erfasste Privatfahrten als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Immerhin 68 Prozent der Befragten geben an, dass sich das Dienstwagenprivileg für ihr Unternehmen auszahlt, nur etwa ein Fünftel verneint dies. So verweisen beispielsweise 77 Prozent der Teilnehmenden darauf, dass Dienstwagen bei der Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft – ein wichtiger Faktor in Zeiten des Fachkräftemangels.
Kauf neuer Firmenfahrzeuge überdenken?
Weiteres Ergebnis der Erhebung und womöglich eine schlechte Nachricht für die Automobilindustrie: Auf die Frage „Würden Sie auf die Anschaffung eines neuen Firmenwagens verzichten respektive den Wechselturnus verlängern, wenn die Steuervorteile für Dienstwagen entfallen?“ antworten 68 Prozent mit ja, lediglich 24 Prozent mit nein, 8 Prozent sind unentschieden.
Schlappe für die Elektrifizierung des Autoverkehrs
Und: Nach Zahlen des Verbands der Automobilindustrie lag der Firmenwagenanteil an allen in Deutschland neuzugelassenen E-Pkw 2023 bei 44,8 Prozent – vor Privatkäufern mit 36,7 Prozent. Würde also das Kippen des Dienstwagenprivilegs die Elektrifizierung des deutschen Autoverkehrs bremsen? Ja, meinen 63 Prozent der Teilnehmenden am DUP Monitor August. 23 Prozent sehen das nicht so. Von einem nur noch für E-Autos geltenden Dienstwagenprivileg wollen aber nur knapp 20 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer etwas wissen. 74 Prozent lehnen dies ab.
Pro & Contra
Reaktionen auf die Umfrage zeigen ganz unterschiedliche Einstellungen zu dem Thema: „Die Dienstwagenregelung ist grundsätzlich volkswirtschaftlich, ökologisch und als Anreizsystem furchtbar veraltet und muss gestrichen werden. Wir brauchen Anreize, damit Führungskräfte ökologischer und gemeinschaftsorientierter handeln“, schrieb etwa Daniel Probst, Partner der Leipziger Organisationsentwicklungs-Beratung Verwegener & Trefflich, der Redaktion. Michael Prenzel, Geschäftsführer des Kaffee-Kapsel-Lieferanten Master Caps in Fritzlar, meint dagegen: „Was will die Bundesregierung hier als Privileg abschaffen? Das Privileg Steuern zahlen zu dürfen? Oder will man die Grenzen der Belastung so weit erhöhen, dass sich jeder Führerscheinbesitzer, der im Moment einen Firmen-Pkw fährt, zukünftig diesen in der Firma stehen lässt und sich ein eigenes, sprich weiteres Auto zulegt, also den Autobestand dadurch weiter erhöht und noch mehr Parkflächen verbraucht werden?“
Vielfach geht es um kleinere Modelle
Übrigens: Es geht bei Dienstwagen nicht – wie oft angenommen – nur um Luxusfahrzeuge. Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege: „Rund 400.000 Pflegemitarbeitende dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Es sind die Rückmeldungen aus dem ambulanten und stationären Pflegebereich und Ergebnisse aus dem Austausch mit anderen Pflegeverbänden. Demnach kann im ambulanten Bereich jeder zweite Mitarbeitende mittlerweile seinen Dienstwagen privat nutzen, in der stationären Pflege ist das circa jeder vierte Mitarbeitende, eingeschlossenen sind Führungs- als auch Fachkräfte. Die private Nutzung ist entsprechend – oft mit der 1-Prozent-Regelung – in den Arbeitsverträgen vereinbart. Es trifft in der Pflege nicht diejenigen, die große Autos als Dienstwagen fahren, sondern in der Regel Kleinwagen wie unter anderen VW Lupo oder Toyota Aygo.“