Manchmal sind es die eher spröden Dinge, die einen Wandel befeuern. Etwa der Federstrich eines Regulierers. So geschehen in Sachen Nachhaltigkeit. Entsprechende Investments sind bei Anlegern ausgesprochen beliebt, zeigen Erhebungen.
Dafür hat unter anderem auch die EU gesorgt – eben mit jenem Federstrich des Regulators. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sorgte dafür, dass nachhaltige Fonds in drei Kategorien eingeteilt wurden. Artikel 6 steht für Fonds, die nachhaltige Kriterien gar nicht oder nur in geringem Umfang berücksichtigen. Artikel 8 umfasst jene Fonds, die mit der Berücksichtigung sozialer und/oder ökologischer Kriterien werben. Wenn man so will, für „hellgrüne“ Fonds. Artikel 9 wiederum ist die Kategorie für die Fonds mit dem strengsten Nachhaltigkeitsansatz – die dunkelgrünen Produkte.
Diese Kategorisierung scheint anzukommen, legt man als Maßstab die Mittelzuflüsse an. „Ende Dezember 2021 erreichten die Vermögenswerte in Artikel 8- und Artikel 9-Fonds EUR 4,05 Billionen Euro“, protokolliert man beim Analysehaus Morningstar. „Das entspricht 42,4 Prozent aller in der EU verkauften Fonds.“ Mehr noch, im vierten Quartal vergangenen Jahres strömten 64 Prozent der Fondsinvestitionen innerhalb der Vereinigten Staaten in Fonds der Kategorie 8 und 9 – gut 81,4 Milliarden Euro.
Grüne ETF wachsen
Möglicherweise überraschend: Der Anteil von Nachhaltigkeits-ETF am Gesamtspektrum steigt stetig. Auch das geben die Morningstar-Zahlen her. Bei Artikel-8-Fonds liegt der ETF-Anteil inzwischen bei 9 Prozent, bei Fonds der Kategorie 9 bei 17,4 Prozent. Nachhaltig investieren, vom Rücksitz aus, wird also ebenfalls beliebter.
Und so dürfte es weiter gehen, sagt Hortense Bioy, Global Director of Sustainability Research bei Morningstar. „Ich gehe davon aus, dass die Zahl der passiven ESG-Fonds (die als Artikel 8 oder 9 eingestuft werden) weiter steigen wird, da die Vermögensverwalter neue Fonds auflegen und bestehende Fonds umgestalten.“
Sie ordnet ein: „Zurückzuführen ist der steigende Marktanteil von Artikel 8- und Artikel 9-Fonds auf das wachsende Interesse der Anleger an ESG- und Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere am Klimawandel sowie auf das stetig größer werdende Angebot an Anlagelösungen. Wir erwarten, dass sich dieser Trend in diesem Jahr fortsetzt, da ESG zur Norm wird und mehr Fonds als Artikel 8 oder Artikel 9 klassifiziert werden.“ Das gilt übrigens auch für Privatanleger. „Die im August in Kraft tretende Änderung von MiFID II wird dazu führen, dass mehr Privatanleger in nachhaltige Fonds investieren, weil Finanzberater verpflichtet sind, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen.“
Mehr Daten – aber auch mehr Fragen?
Und etwas genauer: „Aufgrund der obligatorischen Offenlegung stehen institutionellen Anlegern viel mehr Informationen zur Verfügung, um zu beurteilen, ob ein Fonds ihrem Appetit auf nachhaltige Anlagen entspricht“, sagt Bioy. „Mit dem Inkrafttreten der zweiten Auflage der SFDR sollten mehr Daten zur Verfügung stehen. Auch Kleinanleger profitieren von diesem höheren Maß an Offenlegung, auch wenn die Komplexität und der mitunter jargonistische Charakter der von den Vermögensverwaltern in ihren Offenlegungen verwendeten Sprache es für sie schwieriger machen könnte, die ESG-Merkmale eines Fonds zu erkennen.“