Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weiß um die Bedeutung der Zukunftstechnologie. „Künstliche Intelligenz ist die Schlüsseltechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit Europa KI- Pionier sein kann, braucht es innovationsfördernde und klare Rahmenbedingungen. Mit der europäischen KI-Verordnung machen wir den Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert“, sagte der Minister im Vorfeld der Zustimmung des Europaparlaments zur auch „EU AI Act“ genannten Verordnung.
Hoher wirtschaftlicher Nutzen durch Künstliche Intelligenz
Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer setzen auch ohne gesetzlichen Rahmen längst auf die Technologie. Sie ist auf Wachstumskurs. Nach Zahlen von Statista expandiert zum Beispiel der Markt für generative KI – diese ermöglicht die Erstellung von Texten, Bildern, Videos oder Musik – hierzulande von rund 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf etwa 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2030. Nach einer Studie von IW Consult im Auftrag von Google könnte sich etwa allein im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland die Bruttowertschöpfung in den nächsten zehn Jahren um 56 Milliarden Euro erhöhen, was ein Plus von 7,8 Prozent bedeuten würde.
Beeindruckende Aussichten
Solche erwarten mehrheitlich auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der DUP Monitor-Umfrage des DUP UNTERNEHMER-Magazins. Auf die Frage „Wie stehen Sie der Boom-Technologie Künstliche Intelligenz gegenüber?“ antworten 81 Prozent mit einem „Positiv“. Mehr als zwei Drittel bejahen die Frage, ob in ihrer Firma bereits auf Künstlicher Intelligenz basierende Anwendungen genutzt werden. Und 78 Prozent der Befragten erwarten, dass KI die Produktivität ihres Unternehmens steigern kann.
Aber es gibt auch kritische Stimmen. „Generative KI erfindet Fakten und hat schlimmstenfalls das Potenzial, das Medium Text als Ganzes auszuhöhlen. Daher haben wir eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Jeder Einzelne muss KI kritisch hinterfragen und differenziert damit arbeiten“, schrieb etwa Maxim Bollig, Digital Marketing Manager bei der Frankfurter Online- Marketing-Agentur Svaerm, an die DUP UNTERNEHMER-Redaktion. Das nimmt Nutzerinnen und Nutzern auch der „EU AI Act“ nicht ab.