Gut zu wissen

Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen 2025

Die Politik hat erkannt, dass die Digitalisierung ein zentraler Hebel für Verbesserungen ist. Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der flächendeckenden Umsetzung von Telemedizin setzt der Gesetzgeber einen neuen Standard. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an Datenschutz, Qualitätssicherung und Infrastruktur.

Illustration einer Tafel mit Informationen, die die Gesetzesänderungen 2025 symbolisieren

17.01.2025

Das Jahr 2025 bringt weitreichende Neuerungen im Gesundheitswesen. Besonders Krankenkassen, Krankenhäuser und digitale Gesundheitslösungen stehen im Fokus der Reformen. Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Gesundheitsbereich sollten die Entwicklungen im neuen Jahr genau beobachten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Versorgung zu optimieren. Hier sind die wichtigsten Gesetzesänderungen 2025 im Überblick:

Krankenkassen und Beiträge
• Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen deutlich. Viele große Krankenkassen erhöhen ihre Beitragssätze auf über 17 Prozent vom Bruttolohn.
• Der durchschnittliche Anstieg der Zusatzbeitragssätze wird auf mindestens 1 Prozent geschätzt.
• Die privaten Krankenversicherungen erhöhen die Prämien voraussichtlich um durchschnittlich 12 Prozent.

Krankenhausreform
• Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
• Das neue Vergütungssystem reduziert Fallpauschalen auf 40 Prozent. Die restlichen 60 Prozent erhalten Kliniken für das Vorhalten von Leistungsangeboten.
• Ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro wird zur Finanzierung der Reform bis 2029 bereitgestellt.

E-Health und Digitalisierung
• Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle Versicherten eingeführt, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.
• Versicherte können per App auf ihre verschlüsselten Gesundheitsdaten zugreifen.

Weitere Gesetzesänderungen
• Ein neues Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärtze in Krankenhäusern wird wissenschaftlich erprobt.
• Lauterbach kündigt einen "Herbst der Reformen" an, der auch Entbürokratisierung in Arztpraxen und ein neues Konzept für die Pflege umfasst.

Entscheiderinnen und Entscheider sollten die Neuerungen frühzeitig in ihre strategische Planung einbeziehen, Fördermöglichkeiten nutzen und in den Dialog mit allen Beteiligten treten. Denn eines ist sicher: Die Gesetzesänderungen bieten große Chancen, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.