DUP Monitor Mai 2024

Umfrage: So reagieren Firmen auf Negativ-Bewertungen

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stören sich an ungerechtfertigten Negativ-Bewertungen ihrer Firma im Internet zum Beispiel bei Kununu, Google oder Trustpilot. In der aktuellen DUP Monitor-Umfrage geben im Mai fast 79 Prozent der Teilnehmenden an, sich bereits über solche Bewertungen geärgert zu haben.

Symbilbild, ein Mauszeiger als Hand klickt auf einem Button mit einem traurigen Gesicht. Hintergrundfarbe ist türkis, Button und Finger sind gelb eingefärbt.

22.05.2024

Rund 27 Prozent haben schon erlebt, dass Bewerbende wegen solcher Einschätzungen ihres Unternehmens zum Beispiel auf Kununu oder Trustpilot abgesprungen sind. Knapp 19 Prozent beklagen gescheiterte Geschäftsanbahnungen wegen Schlechtmacherei im Netz. Doch Firmen können sich wehren. Rechtsanwalt Jan Meyer von der Düsseldorfer Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft sieht für Betroffene, auf deren Protest einschlägige Portale nicht reagieren, eine „Klageoption bei zu 100 Prozent sicheren Erfolgsaussichten teils ohne Kostenrisiko – je nach Portal“.

Viele Suchen beginnen im Internet – Bewertungen sind ausschlaggebend

Egal, ob Jobsuchende, Konsumenten oder Firmen auf Kundensuche – für viele beginnt die Fahndung nach lohnenden Adressen mit einer Internet-Recherche. So gab mehr als die Hälfte der vom Digitalverband Bitkom Befragten in einer Erhebung im Jahr 2021 an, sich beim Online-Shopping vor einem Kauf Rezensionen anzuschauen. Fast ebenso viele Jobsuchende (47 Prozent) prüfen Bewertungen von Unternehmen im Netz, ergab eine Studie des Verbands aus demselben Jahr.

Mehrheit fordert eine strenge Regulierung von Bewertungsportalen

Doch entsprechen Bewertungen immer auch der Realität? Meist erfolgen sie anonym. Daran stört sich die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden an der Umfrage des DUP UNTERNEHMER-Magazins DUP Monitor im Mai. 80 Prozent beantworten die Frage „In der Regel wird Kritik anonym geäußert. Sollte das verboten werden, indem Firmenbewertungen nur noch mit Klarnamen möglich sind?“ mit einem Ja. Lediglich 15 Prozent verneinten. So sind auch 78 Prozent der Befragten für eine strenge Regulierung von Bewertungsportalen wie etwa Kununu oder Trustpilot.

Wenige geben Geld für die Imagepflege aus

Knapp 24 Prozent der Firmen sind bereits rechtlich gegen ungerechtfertigte Negativ-Bewertungen vorgegangen. 16 Prozent der Teilnehmenden hatten Erfolg mit einer Löschung. Übrigens: Gut 80 Prozent der Befragten geben kein Geld für die Imagepflege auf Bewertungsportalen wie etwa Kununu, Trustpilot oder Google aus.

„Portale schätzen negative Bewertungen sehr“

Rechtsanwalt Jan Meyer von der Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über ...

Jan Meyer

Jan Meyer

ist Rechtsanwalt bei der Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

... die Portale, mit denen seine Mandantschaft am häufigsten Probleme wegen ungerechtfertigter Negativ-Bewertungen ihrer Unternehmen hat:

1. Kununu „Unsere Mandanten – vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden – haben vorwiegend Probleme mit anonymen und verleumdenden Bewertungen auf der Plattform kununu.com. Der angespannte Personalmarkt führt erst recht zu dem Erfordernis einer fairen und transparenten Bewertungsplattform. Ohne anwaltliche Expertenhilfe ist das leider nicht gewährleistet, denn die Human-Resources-Portale schätzen negative Bewertungen sehr und löschen diese ohne Druck nicht. Die von uns erfolgreich geführten Gerichtsprozesse führen indirekt zu schnellen und noch erfolgreicheren außergerichtlichen Löschungen. Wir erziehen uns die Portale quasi mit den Mitteln des Rechtsstaates.“ 2. Google „Auch Google möchte gerne negatives Feedback – vermutlich für mehr Traffic – stehen lassen. Rechtswidrige Bewertungen müssen aber gelöscht werden. Dies klappt auch hier sehr gut mit dem Druck einer erfolgreichen Spezialkanzlei.“ 3. Trustpilot „Dieses Portal schiebt seinen Kunden, die ein Profil „beanspruchen“ sogar unauffällig internationale Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarungen unter. Mit der Folge, dass das Portal außergerichtlich selbst evident rechtswidrige Bewertungen teilweise nicht löscht. Folge ist, dass im Vereinigten Königreich geklagt werden müsste.“

... die ersten Schritte zur Löschung solcher Bewertungen:

„Erstens: Anwaltliche Aufforderung zur Prüfung und Löschung der Bewertungen anhand der geltenden Sach- und Rechtslage unter Einschluss der von uns erstrittenen Entscheidungen. Zweitens: Bei Weigerung respektive Inaktivität trotz Fristsetzung erfolgt eine Besprechung mit den Mandanten zwecks Klageoption bei zu 100 Prozent sicheren Erfolgsaussichten teils ohne Kostenrisiko – je nach Portal.

... Unternehmen, die vielfach betroffen sind:

„Treffen kann es jeden Mandanten, wenn ein Portal im Einzelfall mal keine Lust hat, ordentlich zu arbeiten. Das passiert aber nur in circa einem Prozent der Fälle. Im Regelfall ist durch unsere außergerichtlich sehr hohe Erfolgsquote gerade kein Gerichtsverfahren nötig. Die gewonnenen Gerichtsverfahren führen stets dazu, dass die Erfolgsquote außergerichtlich immer weiter steigt, weil die Portale merken, dass sich ordentliches Arbeiten für sie auszahlt. Löschen müssen sie am Ende ohnehin, nur müssen die Portale dann nicht unnötig einen Prozess mit hoher Kostenlast verlieren.“ Mehr Informationen unter: sterne-advo.de Logo DUP Monitor