Den Begriff Vertrauensurlaub sucht man im Bundesurlaubsgesetz vergeblich. Was damit gemeint ist, ist aber schnell erklärt: Statt einen festen Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festzulegen, können Mitarbeitende selbst entscheiden, wie oft und wie lange sie bezahlt frei nehmen – vorausgesetzt, die Arbeit leidet nicht darunter. Arbeitgebende müssen vor allem auf eines achten: dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub auch tatsächlich genommen wird.
Vielfach ist Vertrauensurlaub der logische nächste Schritt nach der Einführung von Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit und Workation. Ziel ist es, durch mehr Eigenverantwortung die Bindung der bestehenden Mitarbeitenden an das Unternehmen zu stärken sowie attraktiver für neue Fachkräfte zu werden. Unter anderem der Online-Hotelvermittler Trivago und die Tomorrow Bank bieten bereits bedingungslosen Urlaub an. Ab Januar 2023 können auch die Angestellten der Münchner Agentur PR-COM ihre freien Tage flexibel planen. Geschäftsführer Alain Blaes erklärt, was er sich von dem Pilotprojekt erhofft.