Die Bundesregierung hat sich Zeit gelassen: Bereits 2019 wurde die EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU 2019/1152) verabschiedet, in deutsches Recht umgesetzt wurde sie aber noch nicht. Das muss nun bis zum 1. August geschehen. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 23. Juni gebilligt.
Worum es in der EU-Richtlinie geht? „Es dreht sich alles um die Schaffung transparenter und vorhersehbarer Arbeitsbedingungen. Konkret regelt sie neben den Pflichten zur Unterrichtung über Jobkonditionen auch die Mindestanforderungen an Arbeitsverträge“, sagt Paul-Benjamin Gashon, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG. In der Praxis heißt das: Arbeitsverträge müssen ab August deutlich mehr Informationen enthalten als bisher. Gashon erklärt, worauf sich Arbeitgebende jetzt konkret einstellen müssen und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie drohen.