Wer gegen Covid-19 geimpft oder von der Erkrankung genesen ist, hat in Hamburg seit Ende August Vorteile. Denn mehr als 540 Restaurant- und Clubbetreiber sowie Veranstalter in der Hansestadt haben sich bereits für das 2G-Optionsmodell angemeldet. Und das heißt: Wer nur geimpfte und genesene Personen in seinen Räumlichkeiten empfängt, für den gelten weniger strenge Hygieneregeln.
Andere Bundesländer ziehen nun sukzessive nach. In Berlin etwa gilt eine 2G-Regelung unter anderem bereits für Clubs, Dampfbäder und Saunen. Und in Hessen sollen in der kommenden Woche entsprechende Regelungen unter anderem für Friseure und Gastronomen beschlossen werden.
Doch gilt das 2G-Modell nur für Gäste oder auch für Angestellte in den betreffenden Betrieben? Und was passiert mit Mitarbeitenden, die eine Impfung verweigern? Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp, gibt Antworten.