Gesetzgebung 2024

Neue Regeln im Straßenverkehr

Auch in diesem Jahr hat der Gesetzgeber etliche Änderungen und Anpassungen sowie neue Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr parat. Ein Überblick.

Navigationssystem im Auto mit Hologram im Straßenverkehr

21.06.2024

Neue Kraftstoffe im Straßenverkehr

Insbesondere für Vielfahrer bleibt Diesel eine gute Wahl. Noch besser: Einen alternativen Diesel-Kraftstoff, kurz HVO genannt, gibt es bereits seit Frühjahr 2024. Das Kürzel HVO steht für „Hydrotreated Vegetable Oil“. Diese Art Bio-Kraftstoff wird klimaneutral hauptsächlich aus Pflanzenölen gewonnen. Zugemischt werden zudem Abfälle sowie Öle und Fette aus Reststoffen wie gebrauchtem Speiseöl. Sofern der Dienstwagen also HVO-tauglich ist, kann der „Klima-Diesel“ in wenigen Monaten als B10 oder XTL an Tankstellen gezapft werden.

THG-Quote bleibt

Für Elektroautos, die gewerblich genutzt werden, wurde der Umweltbonus bereits Ende August 2023 gestrichen. Geblieben ist allerdings die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO2-Ausstoß jährlich mehr und mehr zu senken. Um die immer strengeren Ziele zu erreichen, können auch THG-Zertifikate erworben werden. Halter eines Vollstromers können diese Emissionspapiere 2024 weiterhin verkaufen. Für den Antrag dafür reicht der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Blackbox

Bei Flugzeugen längst Standard, wird eine sogenannte Blackbox in der Europäischen Union künftig auch in Autos Pflicht. Ab Juli 2024 muss demnach dieser Unfalldatenspeicher in allen Neuzulassungen (Pkw, Lkw, Busse) verbaut sein. Die Blackbox zeichnet permanent alle relevanten Fahrdaten auf, die stets automatisch wieder überschrieben werden. Kommt es zu einem Unfall, bleiben die Daten kurz vor und bis nach dem Unglück indes gespeichert. Allerdings dürfen sie nur mit Zustimmung des Fahrers oder durch einen gerichtlichen Beschluss ausgelesen werden.

Assistenzsysteme im Straßenverkehr

Ab Juli 2024 müssen etliche elektronische Helfer bei Neuwagen zwingend serienmäßig verbaut sein. Zu den Pflichtfahrhilfen zählen ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie ein intelligenter Geschwindigkeits-, Notbrems-, Rückfahr- und Spurhalteassistent. Ebenso müssen dann ein Notbremslicht sowie die Vorrichtung eines sogenannten Alkolocks mit an Bord sein. Letzteres soll die Schnittstelle für ein noch nicht weiter definiertes Kontrollgerät sein, das den Atemalkohol messen kann.

Abbiegeassistent für Lkw

Immer wieder kommt es zu schweren, oftmals tödlichen Unfällen durch abbiegende Lkw. An Kreuzungen oder kleineren, engen Straßen übersehen Trucker häufig Motorrad-, Roller- oder Radfahrer und Fußgänger. Deshalb schreibt der Gesetzgeber zum besseren Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ab Juli 2024 einen Abbiegeassistenten für Lastwagen ab 3,5 Tonnen vor, der den toten Winkel raumgreifend und gut einsehbar für den Fahrer macht. Eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Lkw wurde vergessen.

Mautpflicht für Lkw

Ebenfalls ab Juli 2024 gilt für alle inländischen und ausländischen Transporter und Lkw mit einer Gewichtsklasse von mehr als 3,5 Tonnen eine Mautpflicht auf allen deutschen Bundesstraßen und Autobahnen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Nutzfahrzeugs, der Achsanzahl und der Schadstoffklasse. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrzeuge von Handwerkern, Feuerwehr, Rettungsdiensten, THW, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Campingfahrzeuge.