Gastbeitrag

Start-ups

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Vier Tipps für die Umsetzung

In der deutschen Start-up-Branche herrscht zunehmend Krisenstimmung. Noch nie gab es so viele Insolvenzen wie im Jahr 2023 und immer mehr Gründenden fällt es schwer, Investierende zu finden. Das vor Kurzem verabschiedete Zukunftsfinanzierungsgesetz soll hier Abhilfe schaffen.

26.01.2024

Die zentrale Zielsetzung: Mitarbeitende einfacher und stärker am Erfolg und Wachstum des Unternehmens zu beteiligen, die Eigenkapitalbeschaffung so zu erleichtern und den Standort Deutschland im internationalen Vergleich für Start-ups besser zu positionieren.

Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung dank Zukunftsfinanzierungsgesetz

Die Perspektiven für die Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmenskapital werden fortan durch ansprechende Steuerregelungen optimiert: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Freibetrag steigt von 1.440 € auf 2.000 € pro Jahr an. Dieser Freibetrag soll durch Umwandlung in Arbeitsentgelt ausgeschöpft werden können.

Zudem wird das deutsche Steuerrecht gezielt so gestaltet, dass der sogenannten Dry-Income-Problematik entgegengewirkt wird. Diese tritt auf, wenn Mitarbeitende Einkommensteuer auf den Wert ihrer Unternehmensanteile zahlen müssen. Dies geschieht, obwohl ihnen keine liquiden Mittel dafür zugeflossen sind. Die Neuregelung, wonach Steuern auf übertragene Unternehmensanteile erst fällig werden, wenn Gewinne realisiert werden, behebt die Dry-Income-Problematik weitgehend. Dies beseitigt eines der größten Hindernisse, dass die deutsche Form der Mitarbeiterbeteiligung bisher gerade im internationalen Vergleich unattraktiv für Beschäftigte gemacht hat.

Regelungen dieser Art gibt es schon länger, bisher konnten aber nur wenige Unternehmen davon profitieren. Der begünstigte Kreis wird nun erweitert, sodass auch kleine und mittelständische Betriebe sowie ihre Mitarbeitenden sich diese finanziellen Vorteile zunutze machen können. Zusätzlich schließt der Gesetzestext nun auch sogenannte vinkulierte Anteile ein. Das sind Unternehmensanteile, deren Übertragbarkeit eingeschränkt ist. Sie lassen sich nur unter bestimmten Bedingungen oder mit Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Anteilseignenden übertragen.

Vier Tipps zur Umsetzung für mehr Unternehmenswachstum

Die Neuregelungen stellen HR und Management vor einige Herausforderungen. Mit diesen vier Tipps gelingt die reibungslose Einführung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ins Unternehmen:

  1. Sonderzahlungen zum Ende des Geschäftsjahres: Diese Form der Gewinnbeteiligung ist am einfachsten zu etablieren. Alternativ sind auch andere Beteiligungsmodelle wie beispielsweise Aktien oder stille Beteiligungen gebräuchlich.
  2. Beteiligung am Unternehmenswert: Es ist zudem wichtig, im Vorfeld zu prüfen, ob die Mitarbeitenden auch an dem Unternehmenswert und somit an einer möglichen Wertsteigerung beteiligt werden sollen.
  3. Ergänzung des Arbeitsvertrags: Sobald die Wahl für eine bestimmte Beteiligungsform getroffen ist, sind die Mitarbeiterbeteiligungen als spezielle Regelungen zur Vergütung nachträglich schriftlich festzuhalten und dem Arbeitsvertrag hinzuzufügen. Das Unternehmen informiert die betroffenen Mitarbeitenden schriftlich über die Sondervergütung und hinterlegt entsprechende Dokumente in den Personalakten.
  4. Ausschüttung des Bonus’: Im Falle einer jährlichen Gewinnbeteiligung wird der Bonus berechnet, und den Mitarbeitenden wird die Höhe der Bonuszahlung mitgeteilt. Diese Mitteilungen gelten als Bestandteil der Vergütung und müssen ebenfalls dokumentiert, der Entgeltabteilung übermittelt und in der Personalakte archiviert werden.

Software unterstützt Unternehmen bei der administrativen Umsetzung

Unternehmen können die oben genannten Tipps zur Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden effizient und fehlerfrei umsetzen. Hierbei ist es hilfreich, auf die Unterstützung von Softwarelösungen wie beispielsweise der Digitalen Personalakte von Haufe zu setzen. Man kann personalisierte Dokumente für die gesamte Belegschaft automatisiert erstellen, in die Personalakte integrieren und den Rücklauf erheblich durch die Verwendung einer elektronischen Signatur vereinfachen. Ein digitales Postfach, das mit der Personalakte verbunden ist, ermöglicht das automatische Versenden von Dokumenten, Ergänzungen zu Arbeitsverträgen sowie Mitteilungen über Bonuszahlungen an die Mitarbeitenden. Diese Prozesse erfolgen dabei bequem und effizient online. Das spart nicht nur Papier, Druckkosten und Porto, sondern optimiert auch die Zeit- und Ressourceneffizienz auf Seiten von HR. Die persönlichen und sensiblen Dokumente sind über das digitale Postfach mit Zwei-Faktor-Authentifizierung zugänglich. So können Unternehmen und Mitarbeitende optimal von den Änderungen profitieren. Und der Aufwand für die Umstellung hält sich im überschaubaren Rahmen.

Timo Scheja

ist Bereichsleiter Solution Sales bei Haufe HR Services