Nun steht es fest: bis zum 18. April 2021 bleibt uns der Lockdown wohl mindestens erhalten – und unter zehn Prozent geimpfte Deutsche sind nicht wirklich Anlass zum Jubel. Der Osterurlaub ist weitestgehend planungsresistent, gleichzeitig zeitlich gestreckt – und wird vorzugsweise im Schutzanzug im eigenen Campingbus (aber nicht auf dem Campingplatz) bei Verzehr von Hausmannskost verlebt. Nicht sehr attraktiv.
Noch schlimmer bleibt es unter anderem für Einzelhandel, Gastronomie, Tourismus und Hotellerie. Und das dort ausbleibende Geschäft reißt finanzielle Lücken. Die Vater Staat doch zumindest zu einem großen Teil stopfen wollte. Aber das tut er ja nicht – oder zu spät, ist zu verschlafen, der zuständige Beamte. Oder steht sich der Unternehmer vielleicht manchmal auch selbst ein wenig im Wege, wenn es um die Corona-Hilfen geht? Betrachten wir einmal die drei Punkte, die eine allzu häufig anzutreffende Vorgehensweise charakterisieren.
Punkt 1: Lesen ist Silber, Reden ist Gold – und (Antrag) Schreiben ist Blech
Eine Frechheit: Da bleibt die Liquidität weg und man wird als Praktiker „außerplanmäßig“ neben der jährlichen Steuererklärung auch noch zu den „Corona-Anträgen“ an den Schreibtisch gezwungen. Und was merkt man spätestens dann? Die seitenlangen Formulare darf überhaupt nur der eigene Steuerberater ausfüllen!
Na klar, ich werde mein Geld ja anders momentan auch nicht los, als auch noch dessen Rechnung zu zahlen. Herzlichen Dank, liebes Bundesfinanzministerium, für diese Schikane! Vergiss es, den Krampf spare ich mir.
Punkt 2: Abschlag ist Totschlag
Na gut, mit dem Gesicht zur Faust geballt habe ich die Sache dann doch dem Steuerberater übergeben. Und der hat immerhin recht zügig einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt. Aber es war wieder klar: Statt des beantragten Betrages, der den Monat rettet, kommt ... Sie ahnen es ... ein Abschlag.
Punkt 3: „An die Zeit nach Corona denken“ – eine Frechheit!
Aber wissen Sie, was bei all dem die größte Frechheit ist? Das Geschwafel davon, dass man sich „proaktiv Fördergelder erschließen soll“. In welcher Welt leben diese Schlaumeier eigentlich? Meine Leute stehen bald auf der Straße, wenn sich nichts ändert – aber ich entwickle beim Cappuccino eine Digitalisierungsstrategie nebst Online-Portal. So ein Blödsinn ...
Für „Antizykliker“: Wie Sie die Chancen erhöhen
Oder vielleicht kein „Blödsinn“? Lassen wir nun doch einmal die Emotionen außen vor – und überlegen wir uns, wie eine besonnene Vorgehensweise auch in anstrengenden Zeiten uns dem Ziel, Liquidität für das Geschäft zu generieren, wesentlich näherbringt.
Zur Sache mit der Antragstellung: Fehlerhafte Anträge kosten Zeit. Dies vermeidet die Einschaltung von Fachleuten, die zusätzlich Missbrauch und Betrug eindämmen können. Also setzen Sie sich mit ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer hin und erarbeiten sie gemeinsam alle relevanten Anträge. Die Kosten des Beraters sind anteilig abzugsfähig.
Auch die Abschlagszahlung hat ihren Grund. Damit kommt eine erste Liquiditätsspritze relativ immer noch schneller beim Empfänger an als ohne. Die eigene Liquiditätsplanung ist doch nicht Staatsaufgabe, bei all dem Geschrei und Gezeter derzeit sollte man das nicht vergessen. Und bei allem Verständnis: Der Abschlag bei der Überbrückungshilfe III beträgt bis zu 50 Prozent des Antragsvolumens. Das ist großzügig.
Nun zum entscheidenden Punkt: Der nach Ansicht des Verfassers größte Fehler im Gesamtkontext ist, dass lästige Thema Fördergelder immer nur dann anzugehen, wenn es schon fast zu spät ist.
Machen Sie nicht diesen Fehler. Nehmen Sie sich einen Sonntagnachmittag, eine Kanne Kaffee oder Tee und ein paar Blätter Papier. Und schreiben Sie aus dem Gedächtnis auf, was über den Lebenszyklus ihres Unternehmens hinweg alles an Fördergeldern in Frage kommen könnte. Und verstetigen Sie das dann über ein bis zwei weitere Wochenenden mit Internetrecherchen.
Und diesen Plan setzen Sie dann konsequent um. So erhöhen Sie ihre Chance, in den Genuss von einer Vielzahl von angebotenen Förderprogrammen zu kommen. Garantiert.