KFW-Förderung

Wärmepumpen: Neuer Fördertopf für den Mittelstand

Bei Privathaushalten wird der Einbau von Wärmepumpen seit Längerem gefördert. Nun gilt das auch für Unternehmen. Was Betriebe einbringen müssen, um an das Geld zu kommen, erklärt Marcus Kaufmann, Förderexperte bei der KfW.

Foto von einer Wärmepumpe neben einem Haus

09.10.2024

Wärmepumpen sind für ihre effiziente Heizleistung und ausgezeichnete Ökobilanz bekannt und gewinnen zunehmend an Bedeutung für Gewerbeimmobilien. Doch welches sind die Voraussetzungen, um von attraktiven staatlichen Förderungen zu profitieren? Marcus Kaufmann von der KfW erklärt, welche Kriterien für die Beantragung der Förderungen erfüllt sein müssen und wie hoch diese ausfallen können.

Marcus Kaufmann

ist Förderberater der KfW Mittelstandsbank und berät Unternehmen bei der Finanzierung energieeffizienter und nachhaltiger Projekte

DUP UNTERNEHMER-Magazin: Wärmepumpen für Gewerbeimmobilien – wer kann davon profitieren und wie?

Marcus Kaufmann: Die KfW bietet eine Förderung für den Heizungstausch an. Unternehmen, die eine klimafreundliche und effiziente Heizung einbauen lassen möchten, können einen entsprechenden Investitionszuschuss beantragen, um in den Genuss dieses sehr attraktiven Zuschusses zu kommen.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Kaufmann: Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten der Nettogrundfläche von Nichtwohngebäuden – eines Bürogebäudes beispielsweise – können gefördert werden. Darauf aufbauend wird ermittelt, wie hoch die maximal förderfähigen Kosten sind. Je nach Maßnahme können bis zu 30 Prozent, bei einer besonders effizienten Wärmepumpe sogar bis zu 35 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernommen werden. Das umfasst die Ausgaben, die das Unternehmen für die Umsetzung trägt.

Nach welchen Kriterien wählt die KfW aus, welche Unternehmen eine Förderung für eine Heizung erhalten? Geht es nach Betriebsgröße oder Schnelligkeit?

Kaufmann: Die Betriebsgröße spielt keine Rolle. Jeder, der in Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien investiert, kann gefördert werden, solange genügend Geld verfügbar ist. Wichtig ist, dass die Technik mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Bei Wärmepumpen und Pelletheizungen ist das in der Regel immer der Fall.

Also geht es nicht nur um Wärmepumpen, auch andere Technologien sind förderfähig?

Kaufmann: Die Förderung ist technologieoffen. Das bedeutet, dass alle Heizungstechniken, die erneuerbare Energien nutzen, förderfähig sind – von Wärmepumpen über Pelletheizungen bis hin zu solarthermischen Anlagen. Diese Systeme, auch in Kombination, können gefördert werden.

Was ist mit denen, die ihre Heizung schon vor zwei oder drei Monaten ausgetauscht haben? Müssen sie sich jetzt ärgern, oder ist eine rückwirkende Förderung möglich?

Kaufmann: Wer zwischen Januar 2024 und dem 31. August eine Heizung eingebaut oder den Vertrag abgeschlossen hat, kann noch bis Ende November rückwirkend einen Zuschussantrag stellen. Das ist über das Zuschussportal auf meine.kfw.de möglich.

Wer überprüft, ob die 65 Prozent erneuerbare Energien eingehalten werden? Das scheint eine komplexe Anforderung zu sein.

Kaufmann: Ein Energieeffizienzexperte oder das Fachunternehmen berechnet, ob die Heizung die 65 Prozent erneuerbare Energien erreicht. Bei Wärmepumpen ist das meist automatisch der Fall. Andere Systeme müssen möglicherweise genauer geprüft werden. Die Experten sind in der Energieeffizienzexperten-Liste der Deutschen Energie-Agentur, kurz Dena, zu finden. Heizungsbauer können sich ebenso dort registrieren. Sie können auch die notwendige Bestätigung ausstellen, dass die Heizung die Förderkriterien erfüllt.

Viele Unternehmer empfinden die Heizungsförderung als kompliziert. Was braucht man in diesem Fall für den Antrag?

Kaufmann: Der Prozess ist relativ unkompliziert. Für den Zuschussantrag über meine.kfw.de benötigt das Unternehmen neben der Bestätigung von einem registrierten Energieeffizienzexperten oder Fachunternehmen noch einen Kaufvertrag. Juristisch spricht man von einem Liefer- und Leistungsvertrag. Der kommt vom Heizungsvertrieb und muss hochgeladen werden. Nach der Registrierung und Eingabe einiger Daten im Portal dauert es nur wenige Minuten, bis eine Bestätigung des Antrags erfolgt.

Welche Bedingung muss der Kaufvertrag erfüllen, damit eine Förderung bewilligt werden kann?

Kaufmann: Eine wichtige Bedingung ist, dass der Kaufvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten muss. Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst gültig, wenn die KfWFörderung bestätigt ist. Bei einer auflösenden Bedingung bleibt der Vertrag gültig, bis klar ist, dass keine Förderung erfolgt. Dieser Vertrag muss zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden.

Müssen sich Antragsteller Sorgen machen, dass sie leer ausgehen, wenn sie ihren Antrag nicht sofort einreichen?

Kaufmann: Nein, es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass niemand Angst haben muss, leer auszugehen.

Gibt es Bedingungen für Gewerbeimmobilien im Vergleich zu privat genutzten Wärmepumpen, und sollten Unternehmen eine Wärmepumpe oder Pelletheizung nicht außer aufgrund von Förderungen auch aus wirtschaftlichen und nachhaltigen Gründen installieren?

Kaufmann: Interessierte Unternehmen sollten einen Energieeffizienzexperten zurate ziehen, der die Immobilie energetisch bewertet. Der Experte kann feststellen, ob eine Wärmepumpe geeignet ist oder ob vorab Maßnahmen wie Dämmung oder Fensteraustausch nötig sind. Die Entscheidung sollte auf einer umfassenden Analyse basieren, um sicherzustellen, dass die Heizungstechnik zur gesamten energetischen Situation des Gebäudes passt. Es ist wichtig, alle energetischen Maßnahmen koordiniert zu betrachten.

Können zusätzliche Maßnahmen von anderen Stellen oder der KfW ebenfalls gefördert werden, und lassen sich diese Förderungen kombinieren?

Kaufmann: Genau das macht das Ganze so interessant! Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das BAFA, fördert ebenfalls energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern und die Dämmung der Außenfassade mit Investitionszuschüssen. Ähnlich wie bei der Heizungsförderung müssen auch hier technische Mindestanforderungen eingehalten werden, die durch einen Energieeffizienzexperten
bestätigt werden. Diese Förderungen können kombiniert werden.