JURA-DIREKT-Chef Domenico Anic im Interview

Vollmachten: Handlungsfähig bleiben

Vollmachten sind langweilig, machen Arbeit und gehören in die Kategorie der Aufgaben „man müsste mal“. Aber aufschieben gilt nicht. Denn wird das Thema dauerhaft links liegen gelassen, kann das gravierende Folgen haben, weiß Domenico Anic von JURA DIREKT.

03.06.2021

Domenico Anic

ist Geschäftsführer von JURA DIREKT. Das Unternehmen kombiniert die Stärken einer Online-Plattform mit kooperierenden Anwälten und persönlichen Kundenservice , so dass der Kunde eine passende Vollmacht bekommt und im Notfall sogar 24/7 persönlich unterstützt wird– sei es bei Patientenverfügung,  Vorsorgevollmacht oder Unternehmervollmacht.

Über Altersvorsorge sprechen viele, aber Vollmachten für den Fall der Fälle sind selten Thema. Was sind die Konsequenzen, wenn man dahingehend nichts tut?

Domenico Anic: Zur finanziellen Vorsorge gehört auch die rechtliche Vorsorge. Klar, Vorsorge schiebt man gerne vor sich her. Aber die Folgen haben es in sich: Wenn ein über 18-jähriger ausfällt, etwa wegen eines Autounfalls, wegen einer Krankheit – und selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, gibt es rechtlich ganz klare Vorgaben. Entweder der Staat setzt per Gericht einen rechtlichen, meist fremden Betreuer ein, der dann die Entscheidungen über Gesundheitsbehandlungen, über Vermögensverwendung oder Selbständigkeit trifft. Oder man hat beizeiten vorgesorgt und durch eine Vorsorgevollmacht bei Privatpersonen oder einer Unternehmervollmacht bei Selbstständigen eine oder mehrere Wunschpersonen bestimmt. Diese Menschen handeln dann in meinem Sinne und so wie ich es vorher festgelegt habe. Was viele nicht wissen: Man kann sich selbst als Ehegatten nicht rechtlich automatisch vertreten. Auch meine Familie darf für mich keine Entscheidungen treffen oder unterschreiben. Unternehmer wissen oft eher, dass es keinen automatischen Vertreter für die Selbstständigkeit gibt und leiden an Überarbeitung und Aufschieberitis. Somit bleibt das Thema bei einem Großteil der Selbständigen ungelöst und schafft im Notfall große Herausforderungen für die Angehörigen und auch für eventuelle Mitarbeiter sowie für Geschäftspartner.

Wir sprechen von einer „Vollmacht“ – welche Optionen gibt es? Und welche sollten besonders Unternehmer zwingend haben?

Anic: Vorsorgevollmacht heißt, jemand darf für mich in meinem Namen Entscheidungen treffen, für mich unterschreiben, für mich Verträge schließen und so weiter. Das ist die wichtigste Vollmacht. Wenn ich selbstständig bin, dann heißt es, dass der Bevollmächtigte meine Selbstständigkeit führen kann oder jemanden einsetzen darf, der das fachlich kann. Diese Unternehmervollmacht ist elementar; ein Muss für klassische Einzelkämpfer oder von Firmeninhabern mit wenigen Angestellten. Da steht das Unternehmen beim Ausfall des Chefs meist sofort still. Ergänzen sollten man seine Vollmachten um die Patientenverfügung und, wenn man minderjährige Kinder hat, um die Sorgerechtsverfügung. Und ein Testament macht Sinn, um in der Familie einen geregelten Nachlass zu hinterlassen und auch um Differenzen in der Familie zu vermeiden – gerade in der emotionalsten Situation, in welcher man einen geliebten Menschen verliert.

Wie ist gewährleistet, dass eine solche Vollmacht den rechtlichen Anforderungen genügt?

Anic: Durch die Erstellung über einen Anwalt oder Notar und laufende Aktualisierung. Vollmachten werden nicht einmal erstellt und gut – sie „leben“.

Das heißt, man kann eine Vollmacht anpassen – etwa im Scheidungsfall?

Anic: Ja, wenn man selbst „Hand anlegt“, sich rechtlich auskennt und weiß was zu tun ist. Das ist aber bei den meisten nicht der Fall. Bei uns lässt sich das schnell regeln. Und Gesetzesänderungen behalten wir im Blick und sorgen dafür, dass die Vollmacht rechtsfest ist.