Illustration eines Mannes im Anzug, der eine rite Fahne auf einen Gipfel steckt. Im Hintergrund sind Berge angedeutet, der Himmel ist rosa.
26.04.2022
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Neben einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt geht es bei unternehmerischen Entscheidungen und Produkten auch darum, soziale und gesellschaftliche Belange – die ESG-Kriterien – zu berücksichtigen. Doch was genau bedeutet dies im Kontext der betrieblichen Altersversorgung? Per se erfüllt die bAV als Absicherungsform im Betrieb soziale und auch gesellschaftliche Kriterien. Sie sorgt zum einen für einen zusätzlichen Schutz der Mitarbeitenden im Falle von Berufsunfähigkeit, Tod oder auch mit Erreichen des Rentenalters. Zum anderen bedeutet eine bAV Teilhabe der Mitarbeitenden und stellt damit einen wesentlichen Baustein des gesellschaftlichen Absicherungssystems dar.

Doch wie nachhaltig ist eine bAV in Bezug auf das Thema Kapitalanlage? Hier ist es entscheidend, einen Blick auf die Anbieter von bAV – die Versicherer – zu werfen. Sie handeln aufgrund ihres Geschäftsmodells langfristig und nachhaltig und müssen hohen Sicherheitsansprüchen in der Kapitalanlage genügen. Es ist schon lange zu beobachten, dass die Entwicklung zu nachhaltigeren Investments bereits weit vor der aktuellen Regulatorik – Stichwort: EU-Offenlegungsverordnung – eingesetzt hat. Bereits seit Jahren werden aktiv keine Investments mehr in kritischen Bereichen, zum Beispiel kontroverse Waffen und Kinderarbeit, getätigt. Und ein Ausstieg aus Investments wie etwa Kohle, Palmöl oder Tabak wird kontinuierlich vorangetrieben.

Ratings helfen bei der Produktauswahl

So hat Axa 2015 als erstes Versicherungsunternehmen entschieden, alle Investments in Unternehmen, die ihren Schwerpunkt im Kohlegeschäft haben, zu veräußern. Gleichzeitig besteht auch ein großes Engagement, Kapital verantwortungsvoll zu investieren.

Mehrere bAV-Anbieter haben sich unterschiedlichsten Initiativen angeschlossen oder geben sich eine Selbstverpflichtung zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Vertrags. Eine Orientierung zur Nachhaltigkeit eines Anbieters können deshalb beispielsweise Ratings wie das von Zielke Research Consult geben. Die Antwort einer nachhaltigen bAV liegt somit auch in der Frage nach dem richtigen nachhaltigen Anbieter und seinen Produkten.

Auf Produktebene kann auf Basis der EU-Offenlegungsverordnung eingestuft werden, wie nachhaltig es zu bewerten ist. Die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts erfolgt im Rahmen der Verordnung nach den folgenden Kategorien:

  • Basic: Produkte, bei denen Nachhaltigkeit gegeben sein kann, die aber nicht den Klassen ESG oder Impact entsprechen
  • ESG: Produkte, die konkret beschreiben, wie nachhaltige Aspekte berücksichtigt beziehungsweise definiert sind und welche Investments ausgeschlossen sind
  • Impact: Produkte, die positive Auswirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft anstreben und dies konkret in der Anlagestrategie beschreiben

Im Rahmen der bAV werden überwiegend ESG-Produkte angeboten

Die Anbieter betrieblicher Altersvorsorge haben ihre Produktportfolios angepasst, um verstärkt ESG- oder Impact-Produkte vorhalten zu können. Impact-Produkte werden zum Beispiel im Rahmen von fondsgebundenen Rentenversicherungen angeboten. Im Rahmen der bAV werden hingegen überwiegend ESG-Produkte angeboten.

Dies erklärt sich mit den gängigen bAV-Zusage­formen, die in der Regel eine definierte garantierte Leistung beinhalten. Um diese Leistungen sicherstellen zu können, bedarf es einer teilweisen sicherheitsorien­tierten Kapitalanlage in Form des sogenannten Deckungsstocks, der zwar ESG-Kriterien, nicht aber Impact-Kriterien durchgängig erfüllt. Für Kunden, die mehr Nachhaltigkeit in der bAV wünschen, besteht bei modernen Produkten aber die Chance, den Nachhaltigkeitsgrad durch die individuelle Beimischung eines Fonds der Impact-Klasse zu erhöhen.

Zur Person

Portraitfoto Dr. Frederick Krummet

Dr. Frederick Krummet

ist Leiter Corporate Employee Benefits beim Versicherer Axa

Kolumnen, Kommentare und Gastbeiträge auf DUP-magazin.de geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin wieder, nicht die der gesamten Redaktion.
26.04.2022
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