Die große Koalition will das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent für Arbeitnehmer ohne und 87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern erhöhen. Das beschloss der Koalitionsausschuss am Mittwochabend. Die Höhe soll dabei künftig abhängig sein von der Dauer der Kurzarbeitsperiode: In den ersten drei Monaten würden die bisherigen Sätze von 60 bzw. 67 Prozent gelten und ab dem vierten Monat auf 70 bzw.77 Prozent steigen. Der neu beschlossene Höchstsatz würde dann ab dem siebten Monat der Kurzarbeit greifen.
Die von der Corona-Krise besonders stark betroffene Gastronomie wird ebenfalls mit Hilfen bedacht. So soll ab dem 1. Juni nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen erhoben werden. Die Maßnahme ist als befristet bis zum 30. Juni 2021 vorgesehen.