Einem Klempner fällt bei der Reparatur die Zange aus der Hand. Nun hat die Designer-Badewanne des Kunden ein Loch. Einbruch in einem Bürogebäude: Die neuen Rechner sind geklaut, das teure Mobiliar demoliert. In einem Restaurant genießt ein Pärchen am Abend eine Frutti-di-Mare-Pizza. Noch in der gleichen Nacht landen beide mit einer Lebensmittelvergiftung im Krankenhaus.
Missgeschicke, Schicksalsschläge und Verkettungen ungünstiger Umstände, die zu hohen Kosten führen, können jederzeit passieren. Um ihre Firma vor einer finanziellen Katastrophe zu bewahren, sollten sich Unternehmer absichern. Denn trotz hoher Sorgfalt bei der Arbeit kann es zu Schäden kommen, die schnell um ein Vielfaches teurer sind als eine beschädigte Badewanne.
49 % der Mittelständler sehen Einbruch und Vandalismus als größtes Risiko an
Haftpflicht ist Standard
Wie im Privatbereich die Privathaftpflicht zu den grundlegenden Versicherungen gehört, so ist die Betriebshaftpflichtversicherung Standard für Unternehmer. Sie schützt das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor Schadensersatzforderungen Dritter. Sie deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden – sogenannte unechte Vermögensschäden – ab.
Dies ist zum Beispiel ein Verdienstausfall für einen Selbstständigen, an dessen Verletzung das Unternehmen Schuld trägt. Zugleich ist die Versicherung eine Prüfinstanz. Denn der Versicherer untersucht genau, ob die Schadensersatzforderung überhaupt berechtigt und angemessen ist.
Echte Vermögensschäden sind allerdings über die Betriebshaftpflicht nicht abgesichert. Hier kann eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung je nach Art der Tätigkeit eine Ergänzung bieten. Sie hält bis zur vereinbarten Deckungssumme den Versicherten frei von Vermögensschäden, die er bei Dritten verursacht hat – etwa durch eine Fehlberatung, die zu hohen finanziellen Einbußen beim Kunden führt.
Daneben gibt es noch die Berufshaftpflichtversicherung. Sie deckt Vermögensschäden ab und kann auch bei Sach- und Personenschäden greifen. Wie der Name andeutet, ist diese Versicherung auf spezielle Berufsgruppen zugeschnitten. Meist handelt es sich um Berufe, die beraten, prüfen, entwickeln oder begutachten. Eine Berufshaftpflicht ist für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verpflichtend. Ärzte, Anwälte oder Steuerberater beispielsweise dürfen ohne sie gar nicht ihre Dienste anbieten.
Vorsorge für Manager
Eine besondere Form der Haftpflichtversicherung ist die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung), umgangssprachlich auch Manager-Haftpflicht genannt. Mit ihr wird nicht das Unternehmen abgesichert, sondern der Inhaber und andere Führungskräfte, die bei Verfehlungen, die zu einem Schaden führen, mit ihrem privaten Vermögen haften würden. Mit einer D&O-Police werden sowohl Ansprüche der Firma gegen die Führungskraft als auch Ansprüche von außen abgedeckt.
Die finanzielle Absicherung gegen Forderungen Dritter ist jedoch nur ein Teil des Versicherungspakets, das sich ein Unternehmen schnüren sollte. Auch der Betrieb selbst, die Einrichtung der Firmenräume, die IT-Ausstattung, Maschinen, Waren und Vorräte sollten gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert -werden. Die sogenannte gewerbliche Inhaltsversicherung – auch Geschäftsversicherung genannt – ist für den Unternehmer so etwas Ähnliches wie die Hausratversicherung für den Privatmann. Empfehlenswert ist sie somit für Unternehmen jeder Größe – auch für kleine Betriebe.
Diese Versicherung springt in der Regel bei Schäden durch Einbruch und Vandalismus, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ein. Wer häufig Kundeneigentum in seinen Räumen verwahrt, zum Beispiel eine Reparaturwerkstatt betreibt, sollte darauf achten, dass auch fremdes Eigentum über seine Police versichert ist. Weitere spezielle Ausstattungen, die nicht jeder Tarif enthält, sind beispielsweise die Absicherung von Waren auf dem Transportweg oder die Zerstörung durch Elementarschäden wie Hochwasser oder Erdbeben.
Um welche Risiken geht es?
Neben diesen Standardversicherungen bietet die Assekuranz eine große Auswahl an weiteren Absicherungen für Betriebe – bis hin zu maßgeschneiderten Einzellösungen für ausgewählte Branchen. Denn der tatsächliche Versicherungsbedarf variiert stark. Ein Bauunternehmen birgt andere Risiken als eine Anwaltskanzlei, und bei einem Autohaus sieht es schon wieder ganz anders aus.
Wie im gesamten Assekuranzbereich hält auch in der gewerblichen Versicherung die Digitalisierung Einzug. Die Dunkelverarbeitung nimmt zu. Das heißt, immer mehr Prozesse des Geschäftsablaufs erfolgen vollautomatisiert. Der Abschluss per Klick im Internet ist bei Firmenpolicen allerdings weniger gefragt als im Privatbereich. Das zeigt zumindest die Studie „Gewerbeversicherungen 2018 – was Kunden wirklich wollen“ von EY Inno value, Gewerbeversicherung24 und Policen Direkt. Florian Brokamp, Geschäftsführer von Gewerbeversicherung24, erkennt in der Studie zwar durchaus steigende Anforderungen der Kunden an die digitale Customer-Journey. Allerdings scheine das Einbeziehen eines Vermittlers nach wie vor unverzichtbar. Denn Gewerbekunden informieren sich im Internet, wollen aber auch persönlich beraten werden, so Brokamp.
Die Digitalisierung hat jedoch in ganz anderer Art Einfluss auf das Gewerbeversicherungsgeschäft: Sie hat ein neues Produkt hervorgebracht. Cyberpolicen sollen Unternehmen gegen finanzielle Einbußen durch Hackerangriffe oder andere andere Arten von Cyberkriminalität schützen.
Ihre Bedeutung wächst rapide. In der KMU-Studie der Gothaer Versicherung sprangen schon im vergangenen Jahr Hackerangriffe, Datendiebstahl, Viren und Trojaner auf Rang zwei der bedrohlichsten Risiken für mittelständische Betriebe – und liegen -damit hinter Einbruch und Vandalismus, aber noch vor Bränden und menschlichem Versagen.
So schnell kann es gehen. Noch wachsen Cyberversicherungen gerade erst aus ihren Kinderschuhen. Doch schon bald dürften sie zu den Standardversicherungen für Unternehmen jeder Größenordnung gehören.