Die 19 Förderinstitute von Bund (KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) und Ländern haben laut Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) im vergangenen Jahr allein Zuschüsse im Gesamtvolumen von mehr als 27 Milliarden Euro ausgegeben. Das ist mehr als doppelt so viel wie 2019. Mehr als die Hälfte, nämlich 15 Milliarden Euro, entfielen auf die gewerbliche Förderung.
Mit diesen Mitteln konnte unter anderem Unternehmen, die durch Corona unverschuldet in Not geraten sind, eine dringend benötigte Liquiditätsspritze gewährt werden. Auch 2021 werden die Förderbanken stark gefordert sein. Welche Programme stehen Unternehmern konkret zur Verfügung? Und wie steht es um die Beantragung? Das sind die drei wichtigsten:
1. Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige und Vereine, die vom Lockdown seit dem 2. November 2020 betroffen sind. Diese sind besser bekannt als November- beziehungsweise Dezemberhilfen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umsatz im November beziehungsweise Dezember 2019 und der gewählten Beihilferegelung. Die Antragsfrist endete allerdings bereits am 30. April 2021.
2. Überbrückungshilfe III
Seit 20. April 2021 gibt es wichtige Erweiterungen bei der Überbrückungshilfe III: Der Eigenkapitalzuschuss für schwer betroffene Unternehmen. Das bedeutet: Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten zusätzlich zur regulären Förderung einen Eigenkapitalzuschuss.
3. Neustarthilfe für Soloselbstständige und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften
Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige mit bis zu 7.500 Euro – und Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern mit bis zu 30.000 Euro. Seit 23. März 2021 ist auch die Antragstellung für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften möglich. Und bald sollen auch Soloselbständige mit Personengesellschaften einen Direktantrag stellen können.
Nachhaltigkeit der eigenen Fördergeld-Strategie
Abschließend lässt sich sagen: Unabhängig davon, welches der drei Programme für den einzelnen Unternehmer relevant ist, müssen sie sich schon jetzt intensiv auf die Zeit nach Corona vorbereiten. Sie haben eine bestimmte Zielgruppe und müssen deren Bedarf optimal decken oder deren Probleme optimal lösen. Wie können Sie ihr Angebot – eben fallweise auch mit der Unterstützung von Fördergeldern – beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit optimieren und zukunftsfähig machen?
Wenn Sie sich diese Frage erst in einigen Monaten stellen, wird 2021 ganz sicherlich nicht zu ihrem persönlichen „Rekordjahr“ in Sachen Fördergelder werden. Der VÖB wird es verschmerzen können.