Mittlerweile haben Arbeitnehmende das Recht, zusätzlich Teile ihres Bruttogehalts für die Rente einzuzahlen: die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei sparen Angestellte nicht nur die entsprechenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben – aktuell bis 292 Euro pro Monat keine Sozialabgaben und bis 584 Euro pro Monat keine Steuern. Sie profitieren seit 2019 auch von der gesetzlich vorgeschriebenen Bezuschussung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber 2020 erneut nachgezogen, sodass Betriebsrentnern nun bei der Berechnung der monatlichen Krankenkassenbeiträge ein Freibetrag von aktuell 169,75 Euro gewährt wird. Abgesichert wird die Rente über die betriebliche Alterversorgung vom Pensionsversicherungsverein, der die Rente auch dann schützt, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet.
Betriebliche Altersversorgung ist ein beliebtes HR-Tool
Für Unternehmen lohnt sich die betriebliche Altersversorgung (bAV) ebenfalls. Denn Sozialleistungen wie die bAV stärken maßgeblich das Image und bilden das Fundament für eine langfristige Mitarbeiterbindung – direkt und indirekt.
Auch wenn 2018 das Gesetz etwas gelockert wurde, müssen Mitarbeitende immer noch mindestens drei Jahre im Unternehmen bleiben und bei Austritt mindestens 21 Jahre alt sein, um die durchs Unternehmen gezahlten bAV-Anteile im Alter nutzen zu können. Wird die bAV mit einer Direktversicherung umgesetzt, können Unternehmen zudem von besonders günstigen Konditionen bei Gruppenverträgen profitieren. Ein Ausweis der bAV-Zahlungen in der Unternehmensbilanz ist nicht nötig.
Wie wirkt sich die Inflation auf die bAV aus?
Trotz gesetzlicher Anpassungsprüfungspflicht kann sich die aktuelle Inflation allerdings nachteilig auf die bAV-Renten auswirken – zumindest wenn Arbeitgeber die bAV-Beiträge nicht an den Verbraucherpreisindex anpassen, sondern sich stattdessen verpflichtet haben, die Beiträge jährlich um ein Prozent zu erhöhen. Was bei durchschnittlichen Inflationsraten ausreichend sein mag, kann die aktuell hohen Raten nicht mehr ausgleichen.
Nachteilig bei anhaltender Inflation ist zudem, wenn Arbeitgeber die bAV über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse durchführen und bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, da die Überschussanteile die aktuelle Inflationsrate ebenfalls nicht kompensieren können.
Digital ist besser
Welche Möglichkeiten Unternehmen haben, um die betriebliche Altersversorgung beim Employer-Branding zu nutzen? Wie digitale Tools bei der Verwaltung der bAV helfen? Warum sie für Ihre Beschäftigten etwas fürs Alter zurücklegen sollten? Christoph Rath von der Deutschen Mittelstand Verwaltung (DMV) gibt Antworten.