Weltkugel im Virusumfeld
16.03.2020    Kai Makus
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Das sollten Unternehmer jetzt zur Corona-Krise unbedingt wissen:

1. Soll ich meine Firma jetzt dicht machen und das Personal entlassen?

Nein. Panik ist immer ein schlechter Ratgeber und in Zeiten einer Krise, deren Ende niemand absehen kann, erst recht. Ihre Mitarbeiter werden Ihnen das in sie gesetzte Vertrauen danken, wenn die Viruswelle abebbt und  Normalität zurückkehrt – egal, zu welcher Zwischenlösung Sie letztlich kommen. Und Ihre Kunden sind sicherlich ebenfalls froh, auch in schwierigen Zeiten einen Ansprechpartner zu haben.

2. Soll ich meine Mitarbeiter komplett ins Homeoffice schicken?

Das hängt davon ab, inwieweit die Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nach außen zu verlagern sind. In manchen Firmen dürfte das nur die IT-Infrastruktur auf die Probe stellen – vor allem im produzierenden Gewerbe indes kommt diese Lösung wohl nur für verwaltungstechnische Aufgaben infrage. Falls Sie die Möglichkeit haben, räumen Sie die Alternative Homeoffice ein. Sie reduzieren damit das Ansteckungsrisiko für Ihre Mitarbeiter erheblich, zumal auch die Pendelwege entfallen.

3. Wie stelle ich sicher, dass im Homeoffice auch gearbeitet wird?

Das ist nur begrenzt möglich, aber auch nicht unbedingt wünschenswert. Homeoffice hat nicht zuletzt etwas mit Vertrauen in Ihre Mitarbeiter zu tun. Und denen liegt das Wohl der Firma ebenfalls am Herzen – schließlich wollen sie ihren Arbeitsplatz  nicht verlieren. Bedenken Sie, dass Sie auch nicht ständig kontrollieren können (und müssen!) was Ihre Belegschaft  tut, wenn sie im Büro hinter den Monitoren sitzt. Nicht vergessen: Führung ist im Homeoffice ebenfalls gefragt. Bemühen Sie sich also, regelmäßig mit Ihren Beschäftigten zu telefonieren. Sprechen Sie dabei nicht nur über berufliches sondern haben Sie auch ein offenes Ohr für persönliche Sorgen und Nöte.

4. Was rate ich  Mitarbeitern, deren Kinder  in der Schule nicht beaufsichtigt werden?

Grundsätzlich gilt, dass die Betreuung gesunder Kinder den Eltern und damit Ihren Beschäftigten obliegt – anders als etwa im Falle eines kranken Kindes, wenn die Krankenkassen gewisse Zeiten übernehmen. Auch die Kosten für eine eventuelle private Betreuung ihrer Kinder müsste der Arbeitnehmer selbst tragen. Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, kulant zu agieren, wenn die Mitarbeiter jetzt etwa kurzfristig ihren Urlaubsanspruch ausschöpfen. Denke Sie auch über die Möglichkeit von unbezahltem Sonderurlaub nach. Vielleicht sind ja auch noch Überstunden abzubauen. Manchmal kann es schon ausreichen, einfach die Arbeitszeiten um zwei, drei Stunden nach vorne oder hinten zu verschieben. Insgesamt gilt: Arbeiten Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Team an Lösungen, anstatt einfach auf Ihrem Recht als Arbeitgeber zu beharren.

5. Soll ich meinen Mitarbeitern erlauben, die Kinder mit in den Betrieb zu nehmen?

In manchen Firmen mag dies möglich erscheinen, die Kleinen einfach mit an den Arbeitsplatz zu bringen. In anderen Fällen versperren aber arbeits- oder datenschutzrechtliche Regelungen diesen Weg. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Abläufe im Unternehmen  durcheinandergeraten können. Zudem geht damit auch ein erhöhtes Infektionsrisiko einher, insbesondere im Kindergarten- und Grundschulalter. In Ausnahmefällen mag es sich also um einen praktikablen Weg handeln, insbesondere kurzfristig, während etwa anderweitig nach Betreuungsmöglichkeiten gesucht wird. Generell sollten Chancen und Risiken aber genau abgewogen werden.

6. Einer meiner Mitarbeiter muss in Quarantäne – hat er weiter Anspruch auf Gehalt?

Ja, Sie müssen ihren Beschäftigten weiterhin bezahlen, sollte behördlicherseits eine Quarantäne angeordnet werden. Dies darf im Übrigen nur eine Behörde tun: Ein Mitarbeiter, der aus eigenem Antrieb und gefühlten Sicherheitsgründen zu Hause bleibt, verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag. Sollte Ihre Belegschaft von Quarantänefällen betroffen sein, können Sie sich das gezahlte Nettogehalt vom Staat zurückholen. Und Freiberufler? Haben diese Möglichkeit für den ihren Verdienstausfall ebenso. Wie das geht, erläutert die Techniker Krankenkasse.

7. Die Umsätze brechen weg – wie kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?

Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Auszahlung von Kurzarbeitergeld bereits erleichtert, vorerst befristet bis Ende 2020. Die Leistung der Bundesagentur für Arbeit kann von Arbeitgebern beantragt werden, die durch ein unabwendbares Ereignis wirtschaftlichen Einbußen gegenüberstehen. Hauptvoraussetzung ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend verringert werden, zum Beispiel weil aufgrund von Lieferschwierigkeiten Grundstoffe oder Zulieferteile fehlen. Das Amt zahlt die Hilfe zurzeit für bis zu zwölf Monate. Einen Antrag finden Sie hier bei der Arbeitsagentur.

8. Welche Liquiditätshilfen gibt es?

Zur Überwindung der Corona-Krise stellt die Bundesregierung  Unternehmen umfangreiche Gelder zur Verfügung. So verfügt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür über vorerst 20 Milliarden Euro zusätzliche Mittel. Die KfW übernimmt im Rahmen verschiedener Programme zum Beispiel die Risiken für Betriebsmittel in Höhe von bis zu 80 Prozent der Summe, bei Investitionen sind sogar bis zu 90 Prozent möglich. Abgewickelt werden die Hilfen meist über die jeweiligen Hausbanken. Was für Ihr Unternehmen in Frage kommt, und wie sie eine Förderung beantragen können, lesen Sie hier.

9. Was kann ich als Chef tun, um die Folgen der Krise für mein Unternehmen möglichst gering zu halten?

Optimismus ist nie fehl am Platze. Denken Sie immer daran, dass dies nicht die erste Wirtschaftskrise ist. Sie sollten versuchen, ihren Mitarbeitern die Zuversicht zu vermitteln, dass der Betrieb den Corona-Schock überstehen wird. Sollte es soweit sein, werden Sie dann eher auf deren  Hilfe bauen können, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Sie sollten Managementaufgaben wie die Sicherstellung der Liquidität und eventuell die Beantragung von Hilfsleistungen angehen. Und verlieren Sie auf keinen Fall Ihre Geschäftspartner aus dem Blick! Nehmen Sie –  am Telefon, per Mail oder Videoschaltung – Kontakt auf, erkundigen Sie sich nach dem dortigen Stand der Dinge, netzwerken Sie so ausgiebig wie möglich. Schließlich birgt jede Krise auch Chancen. Und wer weiß, welche Aufträge aus solchen Krisengesprächen einst erwachsen können?

10. Wie lange wird die Corona-Krise dauern?

Das kann im Moment niemand seriös sagen. Am Verlauf der Epidemie im Ursprungsland China ist zu erkennen, dass dort die Zahl der Neuinfektionen nach drei Monaten in Richtung null tendiert und die Wirtschaft  wieder hochgefahren wird. Dabei sollte allerdings nicht vergessen werden, dass in China harte Maßnahmen wie Betriebsschließungen für eine, gemessen an den Befürchtungen vieler eher kurze Krankheitswelle mit dennoch gewaltigen ökonomischen Folgen, gesorgt haben. Solch drastische Schritte sind in Deutschland zumindest zurzeit  nicht absehbar.

Was Beschäftigte jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier.

16.03.2020    Kai Makus
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