Eine Frau ist aus ihrem Schreibtischstuhl aufgestanden und steht mit geballten Fäusten vor ihrem Schreibtisch, auf dem ein Laptop grauen Rauch absondert.
12.03.2021    Mark Simon Wolf
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Der Alltag vor Corona

Aktuell arbeitet laut der Hans-Böckler-Stiftung immerhin ein Viertel der  Beschäftigten hierzulande von zu Hause aus. Dabei gibt es nicht nur hinsichtlich der steuerlichen Regelungen etliche Besonderheiten zu beachten, sondern auch bei der Frage nach der Versicherung im Homeoffice. Der Versicherungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer basiert auf dem Alltag von vor Corona. Die Trennung zwischen privater und beruflicher Praxis ist im Büroalltag in den Unternehmen somit eindeutig. Durch die gesetzliche Unfallversicherung (GuV) sind in Deutschland alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitsweg sowie am Arbeitsplatz versichert. Darunter fallen  auch Schülerinnen und Schüler, Studierende und Ehrenamtliche, die einen Arbeitsunfall haben. Generelle Voraussetzung: Für einen Versicherungsschutz muss der Unfall im direkten Bezug zum Beruf stehen.

Wann leistet die Versicherung im Homeoffice?  

Exakt an dieser Stelle wird es kompliziert: Erstens ist die Trennung zwischen Privatem und Beruflichem im Homeoffice nicht immer eindeutig möglich sowie teils argumentativ auslegbar. Zweitens basieren die gesetzlichen Regelungen auf den Gegebenheiten der Prä-Corona-Ära. Als Deutschland noch ein „Büro-Land“ war und nur 11 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice waren. Einige Beispiele beleuchten drei besondere Versicherungsfälle im Homeoffice.

  • Im Büro ist der Gang in die behördliche oder unternehmenseigene Kantine respektive auf die Toilette vollumfänglich versichert. Das gilt nicht in den eigenen vier Wänden. Hier setzt die gesetzliche Unfallversicherung aus, wenn der oder die Beschäftigte in diesen Szenarien auf dem Weg eine Verletzung erleiden. Der Grund für die Bewegung ist dem privatem Bereich zugeordnet.
  • Am respektive rund um den Arbeitsplatz kommt die Handlungstendenz zur Geltung. Diesen Fachterminus verwenden Gerichte hinsichtlich der Unfallursache. Steht diese in direkter Verbindung zur beruflichen Tätigkeit, tritt die GuV ein: Ein Sturz über das Kabel des Arbeitslaptops fällt darunter, wenn dieser in der Nähe des Arbeitsbereiches geschieht. Sie deckt aber nicht den Schaden ab, wenn ein privater Gegenstand den Auslöser des Stolperns darstellt. Genauso wenig ist der Weg zur Tür eingeschlossen, wenn der Paketbote eine private Lieferung vorbeibringt. Umfasst diese Sendung allerdings die für die Arbeit relevanten HDMI-Kabel oder USB-Sticks, wäre der oder die Beschäftigte im Schadensfall gesetzlich unfallversichert.
  • Ein weiterer Fallstrick wartet für Mitarbeiter mit Kindern auf dem Weg zur Kita. Normalerweise gilt: Liefert die oder der Beschäftigte sein oder ihr Kind auf dem Weg ins Büro in der Kita ab, leistet die GuV. Anders verhält es sich während der Zeit im Homeoffice. So ist der Weg zur Kita und wieder zurück in die eigenen vier Wände nicht mitinbegriffen. Hier wäre der potenzielle Arbeitsunfall ein Fall für die Krankenkasse der oder des Geschädigten. Dieses Urteil hat nach wie vor aus dem Jahr 1970 bestand.

 

Dauerlösung private Unfallversicherung?

Grundsätzlich entscheiden Detailfragen darüber, ob und wie die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung angewendet werden kann. Wer sich aber dauerhaft vor derartigen Unsicherheiten im Homeoffice befreien möchte, sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Diese bietet einen vollwertigen Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle aller Art – egal, ob das herumliegende Spielzeug oder tatsächlich ein Gegenstand mit Bezug zur Arbeit der Verursacher ist.

Ist die Heimarbeit im Ausland versichert?

Die private Unfallversicherung ist jedoch keine Lösung für Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer, die trotz Corona das Fernweh plagt. Wer als Digitaler Nomade oder Freelancer im Homeoffice „remote“ aus dem Ausland arbeitet, benötigt das Extrapaket an Versicherungsschutz. Das heißt konkret, dass in diesem Szenario des mobilen Arbeitens eine zusätzliche Haftpflichtversicherung und/oder Unfallversicherung von Nöten ist. Meistens kann sich die oder der Beschäftigte mit seinem Arbeitnehmer abstimmen, ob und in welchem Umfang dieser unterstützt. Zumindest für diejenigen, die vollständig risikofrei unterwegs sein möchten.

Was ist im Homeoffice abgesichert?

Die Absicherung von Sachwerten in den eigenen vier Wänden übernimmt die private Hausratversicherung . Anders als bei der GuV liegt bei diesem „Rettungsschirm“ keine Trennung zwischen Privatem und Beruflichem vor. Somit sind arbeitsrelevante Objekte und persönliche Gegenstände mit inbegriffen. Wird der Arbeitslaptop des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im Homeoffice gestohlen 0der beschädigt, sorgt die Haftpflichtversicherung für eine Entschädigung. Wer allerdings Waren oder Muster des Arbeitgebers aufbewahrt, muss diese gesondert versichern. Das Zuhause ist schließlich kein Warenhaus.

Knackpunkt mobiles Arbeiten?

Eine Ausnahme bildet die mobile Arbeit: Wer im Ferienhaus, aus dem Auto oder auf einer Bank vor der Kita des Kindes arbeitet, genießt nicht den Schutz der Hausratversicherung. Das gilt für alle Orte, die nicht als Erstwohnsitz respektive dauerhafter Aufenthaltsort firmieren. Bei Diebstahl oder Beschädigung von Arbeitsmaterial hilft nur eine zuvor abgeschlossene Zusatzversicherung. Ist diese nicht vorhanden, haftet die oder der Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall selbst. Grundsätzlich ist es  sehr wichtig, bei Versicherungsfällen den Schaden detailliert zu dokumentieren. Nur dann ist ein Unfall- respektive Tathergang für die Versicherer und den Arbeitgeber nachvollziehbar und erhöht die Wahrscheinlichkeit der Entschädigung durch eine Homeoffice-Versicherung.

 

12.03.2021    Mark Simon Wolf
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