24.11.2021 Miriam Rönnau
Die sogenannte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist beendet. Nun gilt das neue Infektionsschutzgesetz – und damit stellen sich für Unternehmen und die Beschäftigten eine Fülle von Fragen. Was es in der Praxis zu beachten gilt, erklärt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Wittig Ünalp.