Brexit: Bye, bye Britannia
31.01.2020    Hilka H. Jeworrek
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Nach gut dreieinhalb Jahren der Verhandlungen ist es nun soweit: Die Briten verlassen die Europäische Union. Am 31. Januar hieß es: „Good bye.“ Doch nach dem Ablauf der Übergangsfrist Ende 2020 dürfte es nicht einfach „go for good“ heißen. Und zumindest wird sich in diesem Jahr wohl noch nichts an den Visa- und Zollbestimmungen sowie den Einreiseregelungen ändern.

Da Großbritannien nicht dem Schengen-Raum angehört, werden generell Einreisekontrollen durchgeführt. Für EU-Bürger reicht bis Jahresende der Personalausweis für die Einreise aus. Danach könnte womöglich der Reisepass zur Pflicht werden. Auch für Händler und Kunden im On- und Offlinebereich wird sich mittelfristig einiges an Neuerungen im Güterverkehr ergeben– so etwa in Zollfragen.

Lieferzeiten verlängern sich

Derzeit beziehen sieben von zehn Bundesbürgern bei ihren Onlinebestellungen Waren aus dem Ausland. Von diesen sieben kauft jeder Dritte auch Artikel aus Großbritannien. Dies geschieht sowohl über Amazon und Ebay als auch über kleinere private Online-Shops. Durchaus wahrscheinlich ist, dass das Pfund durch den Brexit abgewertet und das Einkaufen in England somit attraktiver wird. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist könnten sich währungsbedingte Preisnachlässe jedoch durch  Zoll- und Einfuhrgebühren für  Käufer wieder ausgleichen.

Sollte es den Unterhändlern des britischen Parlaments nicht gelingen, ein entsprechendes Handelsabkommen zu vereinbaren, müssen Händler künftig bei Lieferungen mit einem Warenwert bis 135 Pfund Einfuhrumsatzsteuern in Vertretung für den Kunden entrichten. Oberhalb dieser Grenze muss der Käufer selbst Zollgebühren entrichten und den gegebenenfalls entstehenden Mehraufwand bei der Warenannahme berücksichtigen. Dies hätte zudem Auswirkungen auf die Lieferzeiten.

Vorerst keine Roaming-Gebühren

Bei Nicht-Einigung könnt es auch zu nicht-tariflichen Handelshemmnissen kommen. Dazu zählt, ob bestimmte Produkte wie Elektrogeräte oder Arzneien noch in ein anderes Land überführt werden dürfen. Im SEPA-Raum wird es vermutlich nicht zu Einschränkungen kommen. Damit bliebe Händlern und Verbrauchern der günstige und unkomplizierte Zahlungsverkehr erhalten. Zumindest bis Jahresende wird auch das Handy-Roaming bei Besuchen in Großbritannien keine weiteren Kosten verursachen. Die Chancen, dass dies auch ab 2021 so bleibt, stehen günstig.

Die Telekom hat in der Regelung beispielsweise auch Nicht-EU-Staaten integriert, O2 hat auch angekündigt auf jeden Fall bis zum Jahresende keine Änderungen vorzunehmen und Vodafone, als deutsch-britisches Unternehmen, wird vermutlich kaum Veranlassung haben, in diesem Bereich Vorreiter zu werden.

Bis auf Weiteres erscheint jedoch  unklar, wie Widerrufsrecht, Gewährleistung oder Beweislastumkehr geregelt werden könnten. Die EU-weit gültigen Regeln würden nach der Übergangsperiode nicht mehr gelten. Ob die Händler sich dies zu Nutze machen, weiter an diesen festhalten oder eigene Bestimmungen umsetzen, muss sich zeigen. Mit Sicherheit werden sowohl das Einkaufen in als auch das Verkaufen nach Großbritannien nicht leichter.

Fazit bleibt , dass sich bis zum 31. Dezember 2020 vermutlich nichts Gravierendes bei Handel und Einreisebestimmungen ändern wird. Des Weiteren wäre es nach dem jahrelangen Hin und Her wohl auch für niemanden eine Überraschung, sollten sich die Unterhändler und Parlamente auf eine Verlängerung der Übergangsfrist über das Jahr hinaus einigen.

31.01.2020    Hilka H. Jeworrek
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