Arbeitsschutz und Masken im Büro während Corona
06.10.2020    Hilka H. Jeworrek
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Wie kann ich mich am Arbeitsplatz vor Corona schützen, wenn ich nicht im Homeoffice arbeiten kann? Was kann der Arbeitgeber tun, um das Ansteckungsrisiko so niedrig wie möglich zu halten? Das Bundesarbeitsministerium macht dazu im Dokument SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard detaillierte Angaben. Übergeordnet und bundesweit gilt: Die Belegschaft muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ist dies nicht möglich, sollen Masken bereitgestellt und getragen werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.

Masken jetzt Pflicht in Berlin

Mit Berlin hat das erste Bundesland jetzt eine generelle Maskenpflicht in Büros erlassen. Nur wer allein an seinem eigenen Schreibtisch sitzt, darf den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Schon für den Gang zum Drucker oder zur Kaffeemaschine muss er wieder aufgesetzt werden. Genau wie im öffentlichen Raum gilt damit auch am Arbeitsplatz der amtliche Berliner Bußgeldkatalog. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, zahlt zwischen 50 und 500 Euro.

Doch es gibt weitere Möglichkeiten wie sich Arbeitnehmer schützen können. Neben dem regelmäßigen Händewaschen oder dem Desinfizieren von Masken aus Stoff ist Lüften das A und O. Das Umweltbundesamt empfiehlt derzeit Büroräume mindestens alle 60 Minuten, Besprechungsräume alle 20 Minuten für bis zu zehn Minuten durchzulüften. Husten oder niesen einzelne Personen, sollte sofort gelüftet werden. Dies gilt auch, wenn die Belegschaft Masken trägt. Die Fenster durchgehend zu kippen, sorgt nicht für Luftaustausch und kühlt die Räume nur unnötig aus.

Infektionsketten unterbrechen

Sollte es einen Verdachtsfall oder eine bestätigste Covid-19-Erkrankung innerhalb der Belegschaft geben, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Ebenfalls müssen Kontaktpersonen sofort benachrichtigt werden. Viele Unternehmen behelfen sich hier mit Kontaktlisten, in die sich Mitarbeiter, Kunden und Zulieferer beim Betreten der Räume eintragen. Diese sind jedoch nicht DSGVO-konform.

Abhilfe können die aus der Gastronomie bekannten digitalen Registrier-Lösungen schaffen. Diese entsprechen den Datenschutzvorgaben. Roland Delion, Inhaber der Softwareschmiede 2FDZ, stattet mit seiner IT-Lösung nicht nur Restaurants und Cafés aus. Für die Produktionsfirma Endemol hat sein Team eine individuelle Lösung entwickelt, mit der auch der Zugang zu einzelnen Stockwerken erfasst und gespeichert werden kann. Für kleine Firmen oder einzelne Zugänge, wie zum Beispiel den Eingang zum Backstage-Bereich der Bühne im Hamburger Stadtpark, reicht auch die Standardlizenz von 2FDZ in der Regel aus.

In der Praxis sieht das dann wie folgt aus: Vor Eintritt ins Büro scannen Mitarbeiter oder Gäste einen QR-Code mit ihrem Smartphone und geben ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer in ein Kontaktformular ein. Festangestellte müssen die Daten sogar nur einmal eingeben. Sie können ab dann einfach nur per Scan ein- und ausschecken. Die Informationen werden von 2FDZ sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert und können nur vom Arbeitgeber eingesehen und bei Bedarf an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Nach drei Wochen werden sie automatisch gelöscht.

06.10.2020    Hilka H. Jeworrek
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