22.01.2020    Arne Gottschalck
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Er kann groß und dick sein – der Schweinehund, der Pendler davon abhält, sich auf den Drahtesel zu schwingen. Klar, Radfahren ist gesund und spart mitunter den Gang ins Fitness-Studio. Aber Regen und Dunkelheit bremsen die Motivation immer wieder aus. Bis jetzt. Denn nun gibt es eine finanzielle Motivation, auf zwei Rädern ins Büro zu kommen und dem Schweinehund davon zu radeln. Genauer: Ein Dienstrad in Anspruch zu nehmen und damit ins Büro zu fahren. Denn der steuerliche Rahmen ist attraktiver geworden.

Ein Dienstrad ist ein Rad, dass der Arbeitgeber für seinen Angestellten anschafft und ihm auch zur privaten Nutzung überlässt.

Bislang mussten die Arbeitnehmer so ein Dienstrad mit faktisch 0,5 Prozent des Einkaufspreises als geldwerten Vorteil versteuern – ganz ähnlich wie jene Angestellten, denen ihre Arbeitgeber einen E-Dienstwagen zur Verfügung stellen. Nun haben die obersten Länderfinanzbehörden eine neue Regelung beschlossen. Sie reduziert die Bemessungsgrundlage, anhand der der geldwerte Vorteil für Dienstradler berechnet wird, auf ein Viertel. Im Endergebnis sorgt diese Veränderung dafür, dass im Jahr nur noch 0,25 Prozent des Kaufpreises versteuert werden müssen.

Rechnen und Radeln

Ein Beispiel: Bekommt ein Mitarbeiter ein Dienstrad im Wert von 2.800 Euro, wird künftig nur ein Viertel dieser Summe als Bemessungsgrundlage herangezogen. Von diesen 700 Euro sind weiterhin 1 Prozent als geldwerter Vorteil zu versteuern, was auf 7 Euro im Monat hinausläuft. Im Vergleich zur bislang geltenden 0,5-Prozent-Regel spart der Mitarbeiter bei einem Steuersatz von 35 Prozent in drei Jahren rund 100 Euro, rechnet man bei JobRad vor. Die Neuregelung gilt nicht nur für Neu-Pendler, sondern auch für die, die ihr Dienst-Rad seit dem 1. Januar 2019 angeschafft haben.

Es gilt also: Beteiligt sich der Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung an den Kosten für sein Rad, muss er künftig weniger Steuern auf diesen geldwerten Vorteil zahlen. Und wer das Rad als Gehaltsextra bekommt? Hat Glück – denn dieser Weg ist steuerfrei. Wenn das keine Extra-Motivation zum Rad-Pendeln ist.

Analyse: Wie Unternehmen Diensträder erfolgreich im Employer-Branding einsetzen – und wie Angestellte an ein Dienstrad kommen.

22.01.2020    Arne Gottschalck
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