Zwei Hände schützen ein Euro-Symbol
08.03.2021    Martin Hintze
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In Kürze:

  • GmbHs haften in der Regel mit ihrem Vermögen, in bestimmten Fällen kann auch der Geschäftsführer belangt werden.
  • Eine frühzeitige Schenkung kann vor dem Zugriff aufs Eigenheim schützen.
  • D&O-Versicherungen sind nützlich, weisen aber oft Lücken auf.

Läden geschlossen, Events und Konzerte abgesagt, seit Monaten keine Einnahmen: Die Lockdowns zur Eindämmung der Coronapandemie haben für viele Firmen drastische Konsequenzen. Zugleich meldet etwa Schleswig-Holstein für das vergangene Jahr knapp 32 Prozent weniger Anträge auf Unternehmensinsolvenzen als 2019. In Hamburg war es ein Viertel weniger. Wohl vor allem auch Folge staatlicher Hilfsgelder und der befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Am DUB Digital Business Talk nahmen teil:

Moderator: Nicolas Rädecke, geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Unternehmerbörse DUB.de

„Momentan versuchen viele unserer Mandanten das Ruder herumzureißen“, sagt Dr. Marc Hauser, Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte mit Büros in Frankfurt, Mannheim und München. „Gerade Chefs von Familienunternehmen, die schon seit Generationen bestehen, wollen oft nicht wahrhaben, dass ein Insolvenzantrag der bessere Weg wäre“, ergänzt sein Kollege Pawel Blusz. Dass eine Welle von Firmenpleiten derzeit durch staatliche Maßnahmen verzögert wird, schließen beide Experten nicht aus.

Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer?

Doch was, wenn der Ernstfall eintritt? Eine GmbH verfügt der Bezeichnung entsprechend über eine beschränkte Haftung. „Der Vertragspartner von Dritten ist immer die GmbH. Sie haftet mit dem Vermögen, nicht mit Stammkapital“, erklärt Hauser. Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer können also in der Regel nicht geltend gemacht werden. Doch es gibt laut der Experten drei Ausnahmen: Bei vorsätzlicher Schädigung, wenn Lohnsteuer und Sozialabgaben nicht gezahlt werden und bei der Innenhaftung.

Das Thema Innenhaftung ist für solche Unternehmen wichtig, die mehrere Geschäftsführer haben. „Alle Geschäftsführer unterliegen der Gesamtverantwortung für das Unternehmen und sind auch für das Handeln der anderen Geschäftsführer verantwortlich“, sagt Hauser. Auch wenn in der Geschäftsordnung eine klare Aufteilung der Ressorts festgelegt ist, bestünde eine Überwachungspflicht. „Man muss den Geschäftsführern auf die Finger schauen. Nur so kann man der Haftung durch Fehler der anderen entgehen“, so der Rechtsanwalt. Familienunternehmer, die häufig 100 Prozent der Anteile halten, wägen sich oft in trügerischer Sicherheit. „Verkauft der Alleininhaber sein Unternehmen, kann es kritisch werden, weil der Unternehmer für Fehler in der Vergangenheit haftbar gemacht werden kann “, warnt Blusz.

Wie schützen GmbH-Geschäftsführer ihr Privatvermögen?

Gänzlich eliminieren lassen sich die Haftungsrisiken nicht, aber es gibt einen ganzen Blumenstrauß von Maßnahmen, um die Gefahr zu senken. Die Rechtsexperten empfehlen drei Schritte: Zunächst sollte eine passende Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden. Die Geschäftsordnung sollte sauber aufgesetzt und anschließend auch gelebt werden. Und schließlich kann auch eine D&O-Versicherung – Directors & Officers-Versicherung, auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt – hilfreich sein. „Solche Policen bieten jedoch keinen absoluten Schutz. Die Anbieter schließen oft wichtige Fälle aus“, sagt Hauser.

Wie schützen GmbH-Geschäftsführer ihr Eigenheim?

Wenn das eigene Haus vor dem Zugriff Dritter abgesichert werden soll, kann eine Schenkung das richtige Mittel sein. „Wer seine Immobilie an den Ehegatten verschenkt, zahlt keine Schenkungssteuer“, erklärt Steuerexperte Blusz. Jedoch beträgt die Anfechtungsfrist vier Jahre. Deshalb sollten sich Geschäftsführer rechtzeitig kümmern. „Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. Bei einer absehbaren Insolvenz drohen sogar strafrechtliche Folgen.“

Welche Vorteile bieten Stiftungen?

Eine andere Form, Familienmitglieder steuerlich günstig zu bedenken, sind Stiftungen. Sie dienen unter anderem dazu, Unternehmen dauerhaft stabil zu organisieren ohne die Kontrolle abgeben zu müssen. „Wir haben im vergangenen Jahr mehr als 100 Stiftungsanträge für unsere Mandanten erstellt. Die Behörden kommen kaum hinterher“, sagt Blusz. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.

08.03.2021    Martin Hintze
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