Foto einer Straße auf der autonome Autos fahren
22.06.2021    Kai Makus
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Zur Person

Portrait von Frank Sommerfeld

Frank Sommerfeld

eit April 2020 verantwortet er
als Vorstands­chef der Allianz Versicherungs-AG das Sachversicherungsgeschäft des Münchner Unternehmens. Sommerfeld ist auch Mitglied im Vorstand der Allianz Deutschland AG

Was ist die größte Herausforderung für die Versicherer beim autonomen Fahren?

Frank Sommerfeld: Die Haftungsfrage. In der Kfz-Versicherung hat sich ja das System der Halterhaftung bewährt. Dabei wird das Unfallopfer so schnell und unkompliziert wie möglich entschädigt. Die Versicherung des Fahrzeughalters klärt im Anschluss den genauen Hergang sowie Schuldfragen und holt sich dann über Regressansprüche eventuell Geld vom Hersteller des Fahrzeugs zurück. Dazu muss aber ein uneingeschränkter Zugriff auf die zur Unfallaufklärung relevanten Daten aus autonomen Autos möglich sein.

Um welche Daten geht es? Und wer wertet diese aus?

Sommerfeld: Die Sensorik autonomer Pkw zeichnet wahnsinnig viel auf – von der Gurtstraffung bis hin zu Beschleunigung und Bremsung. Diese Daten müssen die Versicherer auswerten können, wenn diese für die Klärung der Schuld- und Haftungsfragen relevant sind. Wichtig ist, dass alle Beteiligten diese Datensätze erhalten. Hält ein Beteiligter Daten, die ihm gehören, zurück, kommt es zu einer Schieflage. Das wäre so, wie wenn beim Videobeweis im Fußball nur die Heimmannschaft nachschauen darf, ob es ein Tor war – nicht aber der Schiedsrichter oder die gegnerische Elf.

Es geht da teilweise um sehr sensible Daten.

Sommerfeld: Natürlich hat jeder ein Recht auf seine Daten. Im Streitfall müssen im Zweifel Gerichte für faire Spielregeln zwischen den Parteien sorgen, indem sie zwischen dem Datenschutzinteresse und dem Unfallaufklärungsinteresse abwägen. Der Hersteller hat weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf die Fahrzeugdaten. Das ist bei modernen vernetzten Fahrzeugen unabdingbar. Die Autobauer nutzen solche Daten, um ihre Modelle weiterzuentwickeln. Das ist legitim. Allerdings ist hier mehr Transparenz nötig. Es ist ein schmaler Grat zwischen den für die Entwicklung relevanten und den personenbezogenen Daten, etwa Bewegungsprofilen. Es muss möglich sein, das Senden solcher Daten an den Hersteller zu unterdrücken.

Seit Ende Mai ist ein neues Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft getreten; die Bundesregierung feiert Deutschland als globalen Vorreiter. Teilen Sie diese Einschätzung?

 Sommerfeld: Als erstes Land weltweit sollen bei uns selbstfahrende Autos auf die normale Straße, wenn auch zunächst nur in dafür besonders freigegebenen Verkehrsbereichen. Diesen positiven Ansatz kann ich nur begrüßen. Als Versicherer ist mir wichtig, dass die bewährte Halterhaftung bestehen bleibt und das Verkehrsopfer so einfach zu einer Entschädigung kommen kann – und zwar ohne einen Fehler des autonomen Fahrzeugs nachweisen zu müssen. Sollte kein Fahrer an Bord sein, ist künftig die sogenannte technische Aufsicht für die Fahrt verantwortlich. Sollte diese einen Fehler machen, kommen wir als Versicherer ebenfalls für den Schaden auf.

Aber: Unsere Experten vom Allianz Zentrum für Technik sagen mir, dass beim entscheidenden Datenzugriff zur Unfallaufklärung noch Handlungsbedarf besteht. Der Halter des autonomen Fahrzeugs ist verpflichtet, solche Daten zur Unfallaufklärung herauszugeben. Es fehlen aber Standards, wie diese Daten standardisiert und gesichert übertragen werden können. Wir als Allianz fordern hierfür einen unabhängigen Datentreuhänder. Da sollte die Politik noch mal ran, damit Deutschland wirklich Vorreiter beim autonomen Fahren wird.  

22.06.2021    Kai Makus
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