Illustration eines Menschen der auf diverse Münzstapel geht
12.01.2021    Lisa Reschka
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Kurzarbeit, Liquiditätsengpässe, Homeoffice: Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Die Konjunkturhilfen der Bundesregierung sehen für das neue Jahr aber weitere Unterstützung vor. So sorgen die Erstattung und Anpassung der Steuervorauszahlungen sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und die Umweltprämie für E-Fahrzeuge für Entlastung.

„Wegen der Coronakrise wurde eine Reihe von Steuergesetzen zugunsten der Unternehmen geändert. Wer sich mit den neuen Regelungen auskennt, kann klare Vorteile daraus ziehen“, sagt John Schultze, Head of Learning Services bei Sage. Die Firma ist einer der größten Anbieter von Unternehmenssoftware für kleine und mittlere Unternehmen. Schultze zeigt anhand von fünf Beispielen, wie Unternehmer von den Steuerregelungen profitieren können.

Die Krise für Investitionen nutzen 

Eine Krise scheint nicht der beste Zeitpunkt für eine neue Anschaffung? Im Gegenteil: Aus steuerlicher Sicht gibt es keinen günstigeren Moment. Denn die Bundesregierung hat wegen der Pandemie die degressive Abschreibung für die Jahre 2020 und 2021 reaktiviert.

Das bedeutet: Anstatt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt abzusetzen, erfolgt die Abschreibung bei der degressiven Methode im ersten Jahr auf Grundlage des Kaufpreises; anschließend gilt der Restbuchwert. Unternehmen können so bis zu 25 Prozent, maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung, steuerlich geltend machen.

Auf E-Mobilität umsteigen

Für den Fuhrpark eines Unternehmens bietet die degressive Abschreibung ebenfalls einen Vorteil. Und ein Umstieg auf E-Mobilität hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch der Firmenkasse. Denn Unternehmen profitieren von einer verdreifachten Umweltprämie von bis zu 9.000 Euro. Ein weiterer Grund: Abschreibungsmöglichkeiten von 50 Prozent des Anschaffungspreises.

Vorsicht ist jedoch für die Fahrzeugauswahl geboten. Denn nur neue Elektrofahrzeuge mit einem Anschaffungspreis von maximal 60.000 Euro sind bei gleichzeitiger privater Nutzung im Regelfall lediglich mit 0,25 Prozent des Listenpreises zu versteuern.

Steuervorauszahlungen individuell anpassen

Monatlich respektive vierteljährlich müssen Unternehmen Steuervorauszahlungen leisten. Doch in der aktuellen Situation fällt dies vielen schwer. Wie eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt, treffen Liquiditätsengpässe etliche Firmen. Hier setzt der Corona-Schutzschild an: Unternehmer können zum einen eine Erstattung bereits geleisteter Steuervorauszahlungen erhalten; zum anderen können Chefs auch künftige Vorauszahlungen anpassen oder sie sich zinsfrei stunden lassen.

Hat ein Unternehmen diese Maßnahmen bereits genutzt, muss es – je nach tatsächlicher Geschäftsentwicklung – im ersten Quartal 2021 mit Steuernachzahlungen rechnen. Wird dagegen für 2020 ein Verlust erwartet, kann die Firma die geleisteten Steuervorauszahlungen aus dem Jahr 2019 erstattet bekommen.

500.000 Euro für Forschungsprojekte

Einen Anreiz, eine neue Richtung einzuschlagen, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mit jeweils bis zu 500.000 Euro fördert das Ministerium Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung. Diese sind insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen mit spezifischen Förderprogrammen adressiert.

Die Antragsstellung erfolgt in der Regel online und wird bei den fachlich zuständigen Projektträgern eingereicht. Weitere Informationen und Beratung zu Anträgen bietet die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

Professionelle Softwarelösungen

Beim vollen Ausschöpfen aller Abschreibungsmöglichkeiten und möglicher Steuervorteile hilft die EDV. „Professionelle Softwarelösungen, die hinsichtlich aller steuergesetzlichen Regularien auf dem aktuellen Stand sind, können eine wertvolle Unterstützung bieten“, betont Schultze von Sage.

12.01.2021    Lisa Reschka
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