Illustration eines riesigen Mikroskops auf den Menschen stehen und ein Schild mit Nachhaltigkeit
24.06.2021
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Die EU-Kommission veröffentlichte im Rahmen des Green Deals am 21. April 2021 neue Gesetzesvorschläge, darunter die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Darin soll die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten geregelt werden – mit dem Ziel, einen transparenten und zuverlässigen Informationsfluss für Banken, Investoren und die Öffentlichkeit zu gewährleisten und so faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Was also bisher nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen galt, müssen nun auch kleinere und mittlere Kapitalgesellschaften mit mehr als 250 Beschäftigten umsetzen.

Was bedeutet das für die Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren?

Kleinere und mittlere Unternehmen stehen zunächst vor der immensen Herausforderung, die Voraussetzungen für die Berichte mit den geforderten Kennzahlen zu schaffen. Insbesondere müssen sie erst einmal die hohen Anforderungen an die technischen und organisatorischen Regulierungsstandards erfüllen, bevor sie die entsprechenden Berichte erstellen können. Das setzt beispielsweise umfangreiche ESG-Kompetenz, eine geeignete IT-Infrastruktur sowie umfassendes Know-how in den Bereichen Recht und Compliance voraus.  

Was beinhaltet die Nachhaltigkeitserklärung?  

Laut Vorschlag der EU-Kommission muss die Nachhaltigkeitserklärung sowohl quantitative und qualitative sowie kurz-, mittel- und langfristig bestimmbare Informationen umfassen als auch zukunfts- und vergangenheitsbezogene Angaben. Dazu gehören die Geschäftsstrategie, die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren sowie die selbst definierten Nachhaltigkeitsziele und die Fortschritte auf dem Weg dorthin.

Relevant sind zudem unternehmenseigene Richtlinien und Maßnahmen, negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit entlang der Wertschöpfungskette auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie die größten Risiken bezüglich verschiedener Nachhaltigkeitsaspekte und die Abhängigkeit des jeweiligen Unternehmens davon.

Zudem sind die Kapitalgesellschaften verpflichtet zu erläutern, wie sie diese Informationen beschafft haben. Und sie müssen ihre Nachhaltigkeitserklärung in den Lagebericht integrieren. Darüber hinaus sollten sie ihre Nachhaltigkeitserklärung nach dem vorgegebenen digitalem Format erstellen. Last, but not least sind die Unternehmen dafür verantwortlich, die Berichterstattung zu überwachen und sie extern prüfen zu lassen.

ESG-Reporting für Kapitalanlagen mit Metzler Asset Management 

Mit unseren Kunden entwickeln wir seit 2017 eine transparente Berichterstattung für nachhaltige Kapitalanlagen. Im zweiten Quartal 2021 haben wir unsere Berichte um Segmentvergleiche anhand von gängigen ESG-Kennzahlen ergänzt. Um die Aussagekraft unseres ESG-Reportings weiter zu erhöhen, stellen wir in unserem ESG-Segmentbericht mit einheitlicher Methodik und auf Basis der Daten von MSCI ESG Research alle Risiken und Chancen dar – bezogen auf verschiedene Themen – und ermöglichen dadurch einen direkten Vergleich der Unternehmen. Der Bericht umfasst folgende Abschnitte:  

  1. Übersicht: Wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen auf einen Blick 
  2. Werte und Normen: Aktivitäten einzelner Segmente in kontroversen Geschäftsfeldern, also Kennzahlen zu kontroversen Geschäftstätigkeiten und -praktiken
  3. Klima: Klimaprofil der Kapitalanlage
  4. Impact-Investing: Kennzahlen zur Wirkung von Investments in Unternehmen auf die Nachhaltigkeitsziele der UNO (UN-SDGs)
  5. Staatsanleihen: Kennzahlen zu ESG-Länderprofilen
24.06.2021
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