Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben sich die Hand
14.06.2021    Arne Gottschalck
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Zur Person

Porträt von Rainer Ebenkamp

Rainer Ebenkamp

ist Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer Krankenversicherung

Gefühlt fliegt das Thema betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, immer ein wenig unter dem Radar – auch wenn Studien belegen, dass diese Benefits von Mitarbeitern als echtes Plus empfunden werden. Stimmt der Eindruck?

Rainer Ebenkamp: Vor drei, vier Jahren hätte ich Ihnen noch Recht gegeben. Aber gerade in den letzten Jahren haben wir gemerkt, dass die arbeitgeberfinanzierte bKV deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Die Nachfrage steigt deutlich; auch die Zahl der Vermittler zieht an. Kurz nachdem im Jahr 2020 die Coronakrise aufflammte, hatte ich etwas Sorge, dass die Arbeitgeber von dem Thema aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit erstmal Abstand nehmen würden. Es gab aber nur eine kleine Delle im zweiten Quartal, danach einen deutlichen Wachstumsschub. Das Gut „Gesundheit“ hat in der öffentlichen Wahrnehmung offenbar deutlich an Bedeutung gewonnen. Und die Arbeitgeber erkennen, dass sie sich damit einen Attraktivitätsvorsprung erarbeiten können. Das Thema Fachkräftemangel steht ja trotz Corona weiter auf der Tagesordnung.

Es gibt viele Studien, die zeigen, dass Arbeitgeber mit einer betrieblichen Altersvorsorge, der bAV, bei Arbeitnehmern punkten können. Gibt es ähnliche Zahlen auch für die bKV?

Ebenkamp: Ja, wir führen selbst eine Studie durch. Laut dieser ist die bKV einer der Top-Drei-Leistungen eines Arbeitgebers. Zur bAV besteht aber ein wesentlicher Unterschied: Bei der bAV bekommt der Arbeitnehmer die Leistung, die er heute anspart, in 20, 30 oder 40 Jahren. Mit einer bKV versichere ich die Gegenwart – der Versicherungsschutz ist sofort abrufbar, sofort erlebbar. Die Nachfrage nach einer bKV ist daher in vielen Unternehmen höher als nach Diensthandy oder Dienstauto.

Wie funktioniert das für Arbeitgeber?

Ebenkamp: Der administrative Aufwand ist mehr als schlank. Wir schließen einen Gruppenversicherungsvertrag ab. Der Arbeitgeber reicht dann eine Meldeliste seiner Mitarbeiter nach – Name, Adresse und Geburtsdatum. Im Nachgang muss er dann nur noch Neueinstellungen und Abgänge melden.

Ist das einfacher als bei der bAV mit ihren unterschiedlichen Durchführungswegen?

Ebenkamp: Ja, aus zwei Gründen: bKV-Beiträge sind Sachzuwendungen und bis zu 44 Euro Steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei. Sie kommt also eins zu eins beim Mitarbeiter an, ohne finanzielle Belastung. Zudem wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Alle Vorerkrankungen sind also mitversichert, es gibt keine Ausschlüsse.

14.06.2021    Arne Gottschalck
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