Waage mit Euro und Hand
25.03.2020    Kai Makus
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Nach einzelnen Bundesländern handelt nun auch der Bund und stellt Betroffenen umfangreiche und unbürokratische finanzielle Hilfen in Aussicht. Das Paket umfasst neben direkten Zahlungen die Möglichkeit, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Darlehen aufzunehmen und reicht bis hin zum Verbot, Mietverträge für Läden bei kurzfristigen Zahlungsproblemen zu kündigen. Auch in der Steuerverwaltung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es für das Überleben vieler kleiner Firmen jetzt vor allem auf die Sicherstellung von Liquidität ankommt.

Vollstreckung von Steuerrückständen ausgesetzt

Unternehmen erhalten laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums nun die Möglichkeit, bereits fällige oder noch fällig werdende Steuern bis zum 31. Dezember 2020 zinslos zu stunden. Auch die Anpassung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer kann beantragt werden – die Behörden wollen dies auch bewilligen, wenn der Betroffene den ihm entstandenen Schaden nicht im Einzelnen nachweisen kann, und werden bei der Prüfung keine strengen Anforderungen anlegen. Das Bundesfinanzministerium erhofft sich so, unbillige Härten für die Wirtschaft zu vermeiden, und verspricht auch die Vollstreckung von bereits festgesetzten Steuerrückständen bis zum Jahresende auszusetzen.

Unternehmer und Selbstständige sollten sich bei Bedarf direkt an das zuständige Finanzamt wenden, um von den Erleichterungen Gebrauch machen zu können. In Fragen der Gewerbesteuer ist allerdings die jeweilige Gemeinde zuständig.

25.03.2020    Kai Makus
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