Unternehmer analysiert ein Dokument nach Indizien für Abzocke
02.08.2021    Miriam Rönnau
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Ein Hamburger Unternehmen erhielt kürzlich ein Schreiben im Namen des Amtsgerichts Hamburg, das sich nach nähere Betrachtung als Fälschung herausstellte. Das Unternehmen wurde gerade neu in das Handelsregister eingetragen. Bereits im März 2021 meldete sich das Handelsregister und warnte (erneut) vor der Betrugsmaschine, die auch schon im Vorjahr bekannt geworden war. 

Das fragliche Schreiben hat Ähnlichkeit mit Kostenrechnungen, welche von der Justizkasse Hamburg ausgestellt werden. So soll es suggerieren, es handele sich um eine Gebührenrechnung des Gerichts im Zusammenhang mit der gerade erfolgten Registereintragung. Ein Überweisungsträger mit einer Kontoverbindung ist angefügt, die mutmaßlich zu den Abzockern gehört. Empfänger sollen auf diese Weise dazu gebracht werden, den geforderten Betrag an das entsprechende Konto zu überweisen – in der Annahme, der Zahlungsempfänger sei die Justizkasse.

 

Erneute Abzocke: Falsche Rechnungen von Handelsregister-Vortäuschern

Abzocke: Dokument von Handelsregister-Vortäuschern

 

Punkte, auf die Unternehmer achten sollten:

  • Absender ist ein Register, der Begriffe wie „Handel“ oder „Gewerbe“ enthält
  • Das schreiben ziert ein Adler
  • Amtstypische Aufmachung (mehrmalige) Angabe von Register- oder Belegnummern
  • Beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger mit kurzer Zahlungsfrist
  • Angegebene Website prüfen, es findet sich kein Register

Zudem sollte unbedingt das Kleingedruckte gelesen werden, hier entlarven sich Betrüger häufig. Zum Beispiel, indem dort steht, dass es sich um eine fakultative – also freiwillige – Gebühr handelt. So wollen sich die Kriminellen rechtlich absichern. Wer bereits das Geld überweisen hat, wird Schwierigkeiten haben, es zurückzubekommen. Unternehmer sollten sich am besten an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. wenden und zusätzlich einen Anwalt zurate ziehen.

02.08.2021    Miriam Rönnau
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