1. Hauptberuf oder nebenher?
Wie man sich versichern kann, hängt unter anderem von der Art der Selbstständigkeit ab.
Wer nebenberuflich tätig ist – zum Beispiel neben einem anderen Job oder dem Studium –, ist meist über den Arbeitgeber oder den Pauschalbetrag für Studierende versichert. Es ist aber nicht immer so einfach. Zum Beispiel für Promotionsstudenten, Empfänger eines Existenzgründungsstipendiums, eines Gründungszuschusses oder wenn eine GmbH gegründet wird: „Hier gilt es, auf die Details zu achten“, sagt Expertin Monika Geppert. Auch wenn es um die Frage private oder gesetzliche Krankenversicherung geht. „Wer sich selbstständig macht, muss sich nicht unbedingt privat versichern, sondern hat die Möglichkeit, weiter in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Das kann Vorteile haben“, so Geppert.
2. Die wichtigsten Versicherungen
Woher kommt das Geld, wenn Selbstständige krank werden?
Als hauptberuflich Selbstständiger wird man grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. „Das wird oft vergessen, ist aber ein sehr wichtiger Fallstrick für viele Gründerinnen und Gründer“, sagt Geppert. Sie rät, sich zusätzlich abzusichern. Krankenkassen bieten beispielsweise Wahltarife an, die Verdienstausfälle schon vor dem 43. Krankheitstag ausgleichen. Außerdem können Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für die Pflegeversicherung gilt: Wo man krankenversichert ist, ist man auch pflegeversichert und zahlt die Beiträge dort automatisch mit.
3. Pflichten als Arbeitgeber
Bei Einstellungen und Entlassungen von Mitarbeitenden gibt es auch Pflichten.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss einiges beachten. So benötigt man als Unternehmen beispielsweise eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit, eine Lizenz für ein zugelassenes Lohnabrechnungsprogramm sowie eine Umlageversicherung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei der Sozial- und der Unfallversicherung gemeldet werden. Außerdem sind die Arbeitgebenden verpflichtet, für ihre Beschäftigten die Beiträge auszurechnen und sie abzuführen.
Für Minijobber, Werkstudenten und Praktikanten gelten Sonderregelungen, was Versicherungen und die zu zahlenden Beiträge betrifft. „Der Arbeitgeber ist je nach Konstellation von der Zahlung der Beiträge befreit. Das gilt beispielsweise für Mitarbeitende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren“, so Geppert.
4. Wann muss ich was melden?
Die Träger der Versicherungen müssen wissen, was im Unternehmen passiert.
„Wer Mitarbeitende einstellt und das erste Mal Gehalt zahlen will, muss sich unweigerlich auch mit dem Thema Meldungen befassen“, sagt Geppert. Denn die Träger der Sozialversicherungen müssen über Änderungen beim Unternehmen informiert werden. Zu den typischen Meldungen gehören Änderungen der Unternehmensdaten, beispielsweise der Adresse. In Bezug auf die Angestellten muss gemeldet werden, wenn ein neuer Mitarbeitender eingestellt wird oder jemand das Unternehmen verlässt. In einigen Branchen müssen Einstellungen umgehend gemeldet werden, um Schwarzarbeit vorzubeugen. Andere Branchen haben mehr Zeit.
5. Wer kann mich beraten?
Man muss nicht alles allein können. Doch wo finden Gründende Rat?
Meldeverfahren, DEÜV, SV-Meldungen und Entgeltfortzahlungsversicherung: Gründende müssen sich mit vielen neuen Begriffen und ganz neuen Prozessen vertraut machen. „Zum Gründen braucht man Ideen, Mut, Motivation.
Und gefühlt hat man im Start-up meist Wichtigeres zu tun, als sich um die Sozialversicherung zu kümmern“, sagt Monika Geppert. „Aber man kommt einfach nicht drum herum.“ Sie macht Neu-Unternehmern Mut: „Das ist alles halb so wild. Natürlich gibt es zu Beginn viele Unbekannte und noch mehr Fragen. Aber niemand muss das allein können.“ Sie empfiehlt, sich zu Beginn Rat von Expertinnen und Experten bei Organisationen wie dem SocialPizza-Projekt der TK zu suchen. So werden offene Fragen beantwortet – damit Gründende Fallstricke vermeiden und sich auf das konzentrieren können, was Spaß macht.